Zahlungen & Liquidität
Verzugszinsen- und Mahnungsrechner
Wie viel dürfen Sie bei verspäteter Zahlung verlangen? Zinsen, Pauschale und Mahnkosten – mit fertigem Mahntext zum Kopieren.
Rechtsstand: Basiszinssatz 1,52 % (Bundesbank, halbjährlich prüfen)
Ihre Angaben
Schuldner ist
Ergebnis
Gesamtforderung
2.577,42 €
45 Verzugstage · 10,52 % p. a.
| Hauptforderung | 2.500,00 € |
| Verzugszinsen | 32,42 € |
| Verzugspauschale | 40,00 € |
| Mahnkosten | 5,00 € |
| Zinsen je weiterem Tag | 0,72 € |
| Gesamt | 2.577,42 € |
Die 40-Euro-Pauschale wird auf Rechtsverfolgungskosten angerechnet. Eigene Mahnkosten zusätzlich zu verlangen ist im B2B-Bereich meist nicht durchsetzbar.
Rechenweg anzeigen
Zinssatz: 1,52 % + 9 Punkte = 10,52 %
Zinsen: 2.500,00 € × 10,52 % × 45 / 365 = 32,42 €
Mahntext
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Rechnung über 2.500,00 € war am 24.9.2026 fällig und ist bis heute nicht beglichen. Sie befinden sich seit dem 25.9.2026 in Verzug. Gemäß § 288 BGB berechnen wir Verzugszinsen von 10,52 % p. a. (Basiszinssatz 1,52 % zuzüglich 9 Prozentpunkte). Bis zum 8.11.2026 ergeben sich: Hauptforderung: 2.500,00 € Verzugszinsen (45 Tage): 32,42 € Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB: 40,00 € Mahnkosten: 5,00 € Gesamt: 2.577,42 € Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag innerhalb von 10 Tagen. Für jeden weiteren Tag fallen Zinsen von 0,72 € an. Mit freundlichen Grüßen
So funktioniert die Berechnung
Gerät ein Schuldner in Verzug, schuldet er Zinsen: Verbraucher 5 Prozentpunkte, Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB). Der Basiszinssatz wird zum 1. Januar und 1. Juli von der Bundesbank angepasst.
Im Geschäftsverkehr steht Ihnen zusätzlich eine Pauschale von 40 € zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf spätere Anwalts- oder Inkassokosten angerechnet.
Verzug tritt ein durch Mahnung nach Fälligkeit, durch ein im Vertrag kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB).
Häufige Fragen
Brauche ich eine Mahnung?
Nicht, wenn ein Zahlungsdatum kalendermäßig feststeht („zahlbar bis 15.3.“). Sonst begründet die erste Mahnung den Verzug.
Ändert sich der Zinssatz während des Verzugs?
Ja. Ändert sich der Basiszinssatz, gilt der neue Satz ab dem Stichtag. Bei langen Zeiträumen sollten Sie abschnittsweise rechnen.
Alle Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet.