Steuern & Rechnungen
Umsatzsteuer-Rechner
Umrechnen in beide Richtungen, den richtigen Steuersatz finden, Kleinunternehmer- und EU-Fälle sauber abbilden und die Zahllast inklusive Fälligkeitsdatum bestimmen. Fünf Module, ein Rechner.
Modul 1
Netto, Steuer und brutto umrechnen
Netto
1.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %
190,00 €
Brutto
1.190,00 €
Modul 2
Steuersatz-Finder
Leistungsart auswählen – der Rechner nennt den Satz, die Rechtsgrundlage und den typischen Streitfall.
Steuersatz
19%
Regelsatz
Warum
Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG – alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt ist.
Bei gemischten Leistungen gilt der Satz für jede Position getrennt. Pauschale Rechnungen ohne Aufteilung werden im Zweifel komplett mit 19 % veranlagt.
Modul 3
Kleinunternehmer-Modus
Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen
0,00 €
Abstand zur Vorjahresgrenze (25.000 €)
7.000,00 €
Abstand zur Jahresgrenze (100.000 €)
76.000,00 €
Die Kleinunternehmerregelung greift: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer.
Pflichthinweis für die Rechnung
Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Modul 4
EU-Modus: Reverse Charge und OSS
Netto
1.000,00 €
Umsatzsteuer 0 %
0,00 €
beim Kunden geschuldet
Rechnungsbetrag
1.000,00 €
B2B in der EU: Sie rechnen ohne Umsatzsteuer ab, der Kunde versteuert selbst. Voraussetzung ist eine geprüfte USt-IdNr. des Kunden; der Umsatz gehört in die Zusammenfassende Meldung.
Pflichtangabe Reverse Charge
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) gemäß § 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL. Unsere USt-IdNr.: DE… – Ihre USt-IdNr.: AT…
Modul 5
Zahllast-Rechner mit Fälligkeitsdatum
Zahllast an das Finanzamt
3.550,00 €
Abgabe und Zahlung bis
10. Dezember 2026
10. Tag nach Ende des Zeitraums. Fällt der Termin auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag. Bei Dauerfristverlängerung im Monatsrhythmus ist zusätzlich eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer fällig.
Datenstand und Grenzen
Deutsche Steuersätze und Umsatzgrenzen prüfen wir jährlich, die Regelsätze der EU-Länder halbjährlich. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung: Sonderfälle wie Differenzbesteuerung, Bauleistungen, Istversteuerung oder die Behandlung von Anzahlungen sind bewusst nicht abgebildet.
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