Steuern & Rechnungen

Umsatzsteuer-Rechner

Umrechnen in beide Richtungen, den richtigen Steuersatz finden, Kleinunternehmer- und EU-Fälle sauber abbilden und die Zahllast inklusive Fälligkeitsdatum bestimmen. Fünf Module, ein Rechner.

Modul 1

Netto, Steuer und brutto umrechnen

Netto

1.000,00 €

Umsatzsteuer 19 %

190,00 €

Brutto

1.190,00 €

Modul 2

Steuersatz-Finder

Leistungsart auswählen – der Rechner nennt den Satz, die Rechtsgrundlage und den typischen Streitfall.

Steuersatz

19%

Regelsatz

Warum

Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG – alles, was nicht ausdrücklich ermäßigt ist.

Bei gemischten Leistungen gilt der Satz für jede Position getrennt. Pauschale Rechnungen ohne Aufteilung werden im Zweifel komplett mit 19 % veranlagt.

Modul 3

Kleinunternehmer-Modus

Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen

0,00 €

Abstand zur Vorjahresgrenze (25.000 €)

7.000,00 €

Abstand zur Jahresgrenze (100.000 €)

76.000,00 €

Die Kleinunternehmerregelung greift: Sie weisen keine Umsatzsteuer aus und ziehen keine Vorsteuer.

Pflichthinweis für die Rechnung

Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Modul 4

EU-Modus: Reverse Charge und OSS

Netto

1.000,00 €

Umsatzsteuer 0 %

0,00 €

beim Kunden geschuldet

Rechnungsbetrag

1.000,00 €

B2B in der EU: Sie rechnen ohne Umsatzsteuer ab, der Kunde versteuert selbst. Voraussetzung ist eine geprüfte USt-IdNr. des Kunden; der Umsatz gehört in die Zusammenfassende Meldung.

Pflichtangabe Reverse Charge

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) gemäß § 13b UStG / Art. 196 MwStSystRL. Unsere USt-IdNr.: DE… – Ihre USt-IdNr.: AT…

Modul 5

Zahllast-Rechner mit Fälligkeitsdatum

Zahllast an das Finanzamt

3.550,00 €

Abgabe und Zahlung bis

10. Dezember 2026

10. Tag nach Ende des Zeitraums. Fällt der Termin auf ein Wochenende, gilt der nächste Werktag. Bei Dauerfristverlängerung im Monatsrhythmus ist zusätzlich eine Sondervorauszahlung von 1/11 der Vorjahressteuer fällig.

Datenstand und Grenzen

Deutsche Steuersätze und Umsatzgrenzen prüfen wir jährlich, die Regelsätze der EU-Länder halbjährlich. Der Rechner ersetzt keine Steuerberatung: Sonderfälle wie Differenzbesteuerung, Bauleistungen, Istversteuerung oder die Behandlung von Anzahlungen sind bewusst nicht abgebildet.

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