Steuer & Absetzen
Kilometerpauschale und Fahrtkosten
Arbeitsweg, Dienstreise oder Kundentermin mit dem Privatwagen – berechnen Sie, was Sie absetzen oder steuerfrei erstatten können.
Rechtsstand: 2026: 0,38 € Entfernungspauschale ab km 1
Ihre Angaben
Um welche Fahrten geht es?
Ergebnis
Entfernungspauschale
2.128,00 €
Steuerersparnis rund 314,30 €
| Pauschale 28 km × 200 Tage × 0,38 € | 2.128,00 € |
| ÖPNV-Kosten | 0,00 € |
| Steuerwirksam über der Werbungskostenpauschale | 898,00 € |
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Nur die einfache Strecke zählt: 28 km × 200 Tage × 0,38 € = 2.128,00 €
So funktioniert die Berechnung
Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale – seit 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Dienstreisen und betriebliche Fahrten zu Kunden werden dagegen mit 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer (Hin und Zurück) angesetzt. Arbeitgeber dürfen diesen Betrag steuerfrei erstatten.
Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden kommen 14 € Verpflegungsmehraufwand hinzu, bei 24 Stunden 28 €. Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale.
Häufige Fragen
Zählt der Umweg zur Kita?
Nein, es zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke nur, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Was ist mit Fahrgemeinschaften?
Jeder Mitfahrer kann die Pauschale für seine Entfernung ansetzen; die 4.500-€-Grenze gilt für die Tage als Mitfahrer.
Alle Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet.