Steuer & Absetzen

Einkommensteuer-Vorauszahlung

Kein Lohnsteuerrechner, sondern das, was Selbstständige brauchen: Wie hoch sind Ihre vierteljährlichen Vorauszahlungen aus dem erwarteten Gewinn – und wie viel sollten Sie zurücklegen?

Rechtsstand: Tarif 2026

Ihre Angaben

Ergebnis

Vorauszahlung je Quartal

2.681,00 €

10.724,00 € im Jahr · monatlich zurücklegen 893,67 €

Durchschnittssteuersatz

17,9 %

bezogen auf Ihre Einkünfte

Grenzsteuersatz

35,0 %

auf jeden weiteren Euro Gewinn

Summe der Einkünfte60.000,00 €
Zu versteuerndes Einkommen50.500,00 €
Einkommensteuer nach Tarif10.724,00 €
Einkommensteuer10.724,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Jahressteuer10.724,00 €

Termine 2026

10. März2.681,00 €
10. Juni2.681,00 €
10. September2.681,00 €
10. Dezember2.681,00 €
Rechenweg anzeigen

zvE = Einkünfte − Vorsorge − Sonderausgaben = 50.500,00 €

Tarif § 32a EStG 2026: 10.724,00 €

Solidaritätszuschlag erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer

So funktioniert die Berechnung

Selbstständige zahlen keine Lohnsteuer, sondern vierteljährliche Vorauszahlungen, die das Finanzamt meist aus dem letzten Steuerbescheid ableitet. Steigt Ihr Gewinn stark, droht später eine hohe Nachzahlung – und zusätzlich höhere Vorauszahlungen.

Mit diesem Rechner sehen Sie, welche Steuer bei Ihrem aktuellen Gewinn zu erwarten ist. Liegt sie deutlich unter oder über dem Bescheid, können Sie eine Anpassung beim Finanzamt beantragen.

Häufige Fragen

Wann muss ich zahlen?

Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Bei Überweisung gilt eine Schonfrist von drei Tagen nicht mehr – planen Sie rechtzeitig.

Gilt das auch für die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen setzt die Gemeinde fest, jeweils zum 15. Februar, Mai, August und November.

Alle Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Die Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet.