Geschenke an Geschäftspartner absetzen: 50-Euro-Grenze, Pauschalsteuer nach § 37b EStG und Aufzeichnungspflicht mit Rechenbeispiel
Präsente für Kunden und Partner sind nur bis 50 Euro netto pro Person und Jahr als Betriebsausgabe abziehbar. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Grenze richtig berechnen, wann sich die 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG lohnt und wie Sie Geschenke getrennt aufzeichnen.
Veröffentlicht am 03. November 2026 · 7 Min. Lesezeit

Wer Kunden zu Weihnachten eine Flasche Wein schickt, kann die Kosten als Betriebsausgabe abziehen, solange das Präsent höchstens 50 Euro netto kostet. Diese Grenze gilt pro Empfänger und Wirtschaftsjahr. Liegt die Summe aller Geschenke an dieselbe Person darüber, entfällt der Abzug vollständig, und die Vorsteuer geht ebenfalls verloren. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Geschenke an Geschäftspartner absetzen, wann die Pauschalsteuer nach § 37b EStG ins Spiel kommt und wie die Buchhaltung aussehen muss, damit der Abzug bei einer Betriebsprüfung hält. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026.
Geschenke an Geschäftspartner absetzen: Die 50-Euro-Grenze gilt pro Person und Jahr
Die Regel steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG. Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Ihre Arbeitnehmer sind, dürfen den Gewinn nur mindern, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aller Geschenke an diesen Empfänger im Wirtschaftsjahr zusammen 50 Euro nicht übersteigen. Den Wortlaut finden Sie im Einkommensteuergesetz, § 4 EStG. Bis Ende 2023 lag die Grenze bei 35 Euro. Das Wachstumschancengesetz hat sie für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2024 auf 50 Euro angehoben. Viele Ratgeber im Netz nennen noch den alten Wert.
Entscheidend ist die Bauart der Grenze. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Kostet ein Geschenk 50 Euro, ist es voll abziehbar. Kostet es 50,01 Euro, ist kein einziger Cent abziehbar, auch nicht die ersten 50 Euro. Gezählt wird je Empfänger, also je natürlicher Person. Beschenken Sie bei einem Kunden drei Mitarbeiter, prüfen Sie die Grenze dreimal getrennt.
Für die Umsatzsteuer gilt eine gekoppelte Regel. Nach § 15 Abs. 1a UStG ist die Vorsteuer aus Aufwendungen, die unter das Abzugsverbot fallen, nicht abziehbar. Ein Geschenk über der Grenze kostet Sie damit doppelt: Der Nettobetrag mindert den Gewinn nicht, und die gezahlte Umsatzsteuer bekommen Sie nicht zurück.
Netto oder brutto: Was in die 50 Euro einfließt
Ob Sie mit dem Netto- oder dem Bruttopreis rechnen, hängt vom Vorsteuerabzug ab. Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, vergleichen den Nettobetrag mit der Grenze. Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keinen Vorsteuerabzug. Bei ihnen gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten, sie rechnen also brutto. Für einen Kleinunternehmer liegt die Grenze damit faktisch bei einem Kassenbon von 50 Euro, für einen regelbesteuerten Unternehmer bei 59,50 Euro brutto, wenn der Artikel mit 19 Prozent besteuert ist.
Einige Kosten bleiben bei der Prüfung außen vor. Die Einkommensteuer-Richtlinien (R 4.10 Abs. 3 EStR) nehmen Verpackungs- und Versandkosten ausdrücklich aus. Gleiches gilt für die Kennzeichnung des Geschenks als Werbeträger, etwa ein eingraviertes Firmenlogo. Diese Kosten sind ganz normal als Betriebsausgabe abziehbar, auch wenn das Geschenk selbst über der Grenze liegt.
In die Berechnung gehören dagegen:
der Kaufpreis des Gegenstands ohne abziehbare Vorsteuer
bei selbst hergestellten Geschenken die Herstellungskosten, also Material und anteilige Fertigungskosten
alle weiteren Geschenke an dieselbe Person im selben Wirtschaftsjahr, auch kleine Aufmerksamkeiten zum Geburtstag oder zum Projektabschluss
Gutscheine mit ihrem Nennwert, sofern sie als Geschenk ohne Gegenleistung übergeben werden
Den letzten Punkt übersehen viele Gründer. Wer im Frühjahr einen Kunden mit einem 25-Euro-Buch beglückwünscht und ihm im Dezember einen Präsentkorb für 30 Euro schickt, hat die Grenze überschritten. Beide Geschenke sind dann nicht abziehbar.
Rechenbeispiel: Weinpaket für Kunde A, zwei Präsente für Kundin B
Eine Webdesignerin aus Leipzig ist regelbesteuert und hat im Wirtschaftsjahr 2025 zwei Stammkunden beschenkt. Kunde A erhielt im Dezember ein Weinpaket für 42,00 Euro netto, dazu kamen 6,90 Euro Versand. Kundin B bekam im Juni nach einem Relaunch einen Gutschein über 30,00 Euro netto und im Dezember einen Präsentkorb für 28,00 Euro netto. Sie hat sich entschieden, die Pauschalsteuer nach § 37b EStG zu übernehmen. Kirchensteuer bleibt hier der Übersichtlichkeit halber außen vor, sie wird im Abschnitt zur Pauschalsteuer erläutert.
Kunde A: Das Weinpaket liegt mit 42,00 Euro netto unter der Grenze. Der Versand zählt nicht mit. Abziehbar sind:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Weinpaket netto | 42,00 € |
| Versand netto | 6,90 € |
| Pauschalsteuer: 30 % von 49,98 € brutto | 14,99 € |
| Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 14,99 € | 0,82 € |
| Betriebsausgaben gesamt | 64,71 € |
Die Vorsteuer von 7,98 Euro auf das Weinpaket und die Vorsteuer auf den Versand kann sie abziehen. Die Pauschalsteuer selbst fließt nach dem BMF-Schreiben zu § 37b EStG aus Vereinfachungsgründen nicht in die Prüfung der 50-Euro-Grenze ein. Ohne diese Vereinfachung läge Kunde A mit 42,00 plus 15,81 Euro bereits darüber.
Kundin B: Zusammen kosten beide Geschenke 58,00 Euro netto. Damit ist die Freigrenze überschritten, und keines der beiden Präsente ist abziehbar. Die Rechnung sieht so aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gutschein brutto (30,00 € + 5,70 € USt) | 35,70 € |
| Präsentkorb brutto (28,00 € + 5,32 € USt) | 33,32 € |
| Summe brutto, nicht abziehbar | 69,02 € |
| Pauschalsteuer: 30 % von 69,02 € | 20,71 € |
| Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 20,71 € | 1,14 € |
| Gesamtkosten, nicht abziehbar | 90,87 € |
Die Vorsteuer von 5,70 Euro aus dem Juni hatte sie bereits in ihrer Voranmeldung gezogen. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG muss sie diesen Betrag im Voranmeldungszeitraum Dezember korrigieren, weil erst dann feststeht, dass die Grenze überschritten ist. Die Pauschalsteuer teilt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs das Schicksal des Geschenks. Ist das Geschenk nicht abziehbar, ist es die übernommene Steuer auch nicht.
Hätte die Designerin auf den Präsentkorb verzichtet, wäre der Gutschein über 30,00 Euro voll abziehbar gewesen, samt Vorsteuer. Die 28 Euro für den Korb haben am Ende rund 90 Euro an nicht abziehbaren Kosten ausgelöst.
Ausnahmen: Wann ein Präsent steuerlich kein Geschenk ist
Ein Geschenk im Sinne des Gesetzes ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Steht der Zuwendung eine konkrete Leistung des Empfängers gegenüber, greift die 50-Euro-Grenze nicht. Das betrifft etwa Prämien für die Vermittlung eines Auftrags oder Sachleistungen, die vertraglich vereinbart sind. Solche Aufwendungen sind unbegrenzt abziehbar, beim Empfänger aber regelmäßig eine Betriebseinnahme. Die bloße Hoffnung auf künftige Aufträge macht aus einem Präsent noch keine Gegenleistung.
Folgende Fälle werden in der Praxis häufig falsch eingeordnet:
Geschenke an eigene Arbeitnehmer fallen nicht unter § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG. Sie sind als Betriebsausgabe abziehbar, unterliegen aber lohnsteuerlichen Regeln, etwa der 50-Euro-Sachbezugsgrenze oder der Grenze von 60 Euro für Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen.
Bewirtung ist kein Geschenk. Ein Geschäftsessen fällt unter die Bewirtungsregel mit 70 Prozent Abzug und eigenen Belegpflichten.
Gegenstände, die der Empfänger ausschließlich betrieblich nutzen kann, sind vom Abzugsverbot ausgenommen. Ein Beispiel ist ein Spezialwerkzeug, das nur im Betrieb des Kunden einsetzbar ist.
Streuwerbeartikel bis 10 Euro, etwa Kugelschreiber oder Notizblöcke mit Logo, bleiben bei der Pauschalsteuer außen vor. Als Geschenk zählen sie für die 50-Euro-Grenze trotzdem mit.
Spenden an gemeinnützige Organisationen folgen eigenen Regeln und gehören nicht in diese Rechnung.
Ein Grenzfall ist die Einladung zu einer Veranstaltung, etwa Konzertkarten für einen Kunden. Die Karten sind ein Geschenk, die Bewirtung am selben Abend nicht. Teilen Sie die Rechnung entsprechend auf, sonst rechnet das Finanzamt im Zweifel alles dem Geschenk zu. Bei Einladungen zu eigenen Firmenfeiern oder VIP-Logen in Sportstätten wird es schnell kompliziert. In solchen Fällen ist ein Gespräch mit einer Steuerberaterin sinnvoll, bevor die Einladungen verschickt werden.
Pauschalsteuer nach § 37b EStG: Wann sich die 30 Prozent lohnen
Ein Geschenk aus betrieblichem Anlass ist beim Empfänger grundsätzlich steuerpflichtig, wenn er es im Rahmen seiner Einkünfte erhält. Ein Unternehmer müsste den Wert als Betriebseinnahme erfassen, ein Angestellter beim Kunden als Arbeitslohn von dritter Seite. Mit § 37b EStG können Sie diese Steuer stellvertretend übernehmen. Der Satz beträgt 30 Prozent der Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Pauschalsteuer und gegebenenfalls pauschale Kirchensteuer. Deren Satz legt das jeweilige Bundesland fest. Alternativ können Sie im Nachweisverfahren belegen, dass ein Empfänger keiner Kirche angehört, und für ihn die Kirchensteuer weglassen.
Die Pauschalierung ist ein Wahlrecht mit einer wichtigen Bedingung: Sie gilt einheitlich für alle Zuwendungen an Dritte innerhalb eines Wirtschaftsjahres. Sie können also nicht beim wichtigsten Kunden pauschalieren und bei allen anderen nicht. Für Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer üben Sie das Wahlrecht getrennt aus. Die Obergrenze liegt bei 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr sowie je einzelner Zuwendung. Darüber ist eine Pauschalierung ausgeschlossen.
Nicht erfasst werden Geschenke, die beim Empfänger gar nicht steuerbar sind. Wer Privatkunden beschenkt, etwa als Handwerker nach einem Auftrag im Einfamilienhaus, muss daher keine Pauschalsteuer abführen. Die Pauschalierung kommt vor allem dann in Betracht, wenn Sie Geschäftskunden oder deren Mitarbeiter beschenken und dem Empfänger keine Steuerpflicht aufbürden wollen.
Ob sich das lohnt, hängt vom Verhältnis zum Kunden ab. Steuerlich bietet die Pauschalierung Ihnen keinen Vorteil, sie kostet rund ein Drittel des Bruttowerts zusätzlich. Der Nutzen liegt beim Empfänger, der das Geschenk nicht versteuern muss. Verzichten Sie auf die Pauschalierung, bleibt die Versteuerung beim Empfänger. Viele kleine Firmen wählen diesen Weg und weisen den Kunden schriftlich darauf hin, dass der Wert bei ihm steuerpflichtig sein kann.
Aufzeichnungspflicht: Getrennt buchen und den Empfänger notieren
§ 4 Abs. 7 EStG verlangt, dass Geschenke an Geschäftspartner einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Diese Pflicht gilt auch für Geschenke unter 50 Euro. Fehlt die getrennte Aufzeichnung, darf das Finanzamt den Abzug streichen, selbst wenn die Grenze eingehalten ist. Der Bundesfinanzhof hat das mehrfach bestätigt.
In der Praxis heißt das: Buchen Sie Geschenke auf ein eigenes Konto. In den DATEV-Kontenrahmen sind das im SKR 03 die Konten 4630 für abziehbare und 4635 für nicht abziehbare Geschenke, im SKR 04 die Konten 6610 und 6620. Auf dem Beleg oder in der Buchung muss der Name des Empfängers stehen. Geschenke gleicher Art dürfen Sie in einer Buchung zusammenfassen, wenn die Namen aller Empfänger aus einem Beleg hervorgehen, etwa aus einer angehängten Liste. Bei Streuwerbeartikeln bis 10 Euro ist eine Empfängerliste nicht erforderlich.
Eine einfache Geschenkeliste, die Sie zur Rechnung legen, erfüllt die Pflicht und erleichtert die Prüfung der Grenze:
| Datum | Empfänger | Firma | Gegenstand | Netto | Summe im Jahr | Pauschalsteuer |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 12.06.2025 | Kundin B | Muster GmbH | Gutschein | 30,00 € | 30,00 € | ja |
| 15.12.2025 | Kundin B | Muster GmbH | Präsentkorb | 28,00 € | 58,00 € | ja |
| 15.12.2025 | Kunde A | Beispiel KG | Weinpaket | 42,00 € | 42,00 € | ja |
Die Spalte mit der laufenden Jahressumme ist der wichtigste Teil. Sie zeigt sofort, wann ein weiteres Geschenk die Grenze reißt. Bewahren Sie Liste und Belege zusammen mit der Buchhaltung auf. Für Buchungsbelege gilt nach § 147 AO seit 2025 eine Frist von acht Jahren.
Fristen und die häufigsten Fehler bei Kundengeschenken
Wer die Pauschalsteuer übernimmt, meldet sie in der Lohnsteuer-Anmeldung an. Das gilt auch für Einzelunternehmer ohne Angestellte. Sie müssen sich dafür beim Finanzamt als Arbeitgeber erfassen lassen. Die Anmeldung erfolgt elektronisch über ELSTER und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums abzugeben, die Steuer ist zum selben Termin fällig. Die Entscheidung für die Pauschalierung bei Dritten treffen Sie spätestens mit der letzten Lohnsteuer-Anmeldung des Wirtschaftsjahres. Die Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben zu § 37b EStG, das Sie beim Bundesfinanzministerium abrufen können.
Den Empfänger müssen Sie nach § 37b Abs. 3 EStG darüber informieren, dass Sie die Steuer übernommen haben. Ein Satz auf der beiliegenden Karte oder eine kurze E-Mail genügt. Versäumte Anmeldungen führen zu Verspätungszuschlägen, verspätete Zahlungen zu Säumniszuschlägen von 1 Prozent der Steuer je angefangenem Monat.
Diese Fehler tauchen bei Betriebsprüfungen besonders oft auf:
1.Geschenke werden auf dem Konto für Werbekosten gebucht. Damit fehlt die getrennte Aufzeichnung, und der Abzug ist gefährdet.
2.Der Empfängername fehlt auf dem Beleg, vor allem bei Sammelbestellungen im Dezember.
3.Mehrere Geschenke an dieselbe Person werden nicht addiert, etwa ein Buch zum Geburtstag und ein Präsent zu Weihnachten.
4.Kleinunternehmer rechnen netto, obwohl für sie der Bruttobetrag zählt.
5.Die Vorsteuer aus einem Geschenk über der Grenze wird trotzdem gezogen oder nach einer späteren Überschreitung nicht korrigiert.
6.Die Pauschalsteuer wird nur für einzelne Kunden gewählt, obwohl das Wahlrecht einheitlich auszuüben ist.
Der praktische nächste Schritt fällt vor das Weihnachtsgeschäft: Legen Sie die Geschenkeliste an, tragen Sie alle bisherigen Präsente des Jahres nach und entscheiden Sie vor der ersten Bestellung, ob Sie pauschalieren.
Häufige Fragen zu Geschenken an Geschäftspartner
Die folgenden Fragen kommen in Gründerforen regelmäßig auf und werden in den Ratgebern der Softwareanbieter meist nur am Rand behandelt.
Gilt die 50-Euro-Grenze pro Firma oder pro Person?
Sie gilt pro Person. Beschenken Sie bei einem Kunden die Geschäftsführerin und zwei Projektleiter, prüfen Sie für jeden einzeln, ob seine Geschenke im Jahr 50 Euro übersteigen. Ein Präsentkorb für das ganze Team, der in der Küche des Kunden steht, wird auf die Zahl der Begünstigten verteilt. Halten Sie in diesem Fall fest, für wie viele Personen der Korb bestimmt war.
Was gilt bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr?
Die Grenze bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr, nicht auf das Kalenderjahr. Endet Ihr Wirtschaftsjahr am 30. Juni, beginnt die Zählung am 1. Juli von vorn. Ein Geschenk im Juni und eines im Dezember fallen dann in verschiedene Wirtschaftsjahre und werden getrennt geprüft.
Muss ich die Pauschalsteuer zahlen, wenn ich keine Mitarbeiter habe?
Nur wenn Sie sich für die Pauschalierung entscheiden. Das Wahlrecht besteht unabhängig davon, ob Sie Personal beschäftigen. Wer es nutzt, braucht eine Steuernummer für die Lohnsteuer und gibt Lohnsteuer-Anmeldungen ab. Wer darauf verzichtet, muss nichts anmelden. Der Empfänger versteuert das Geschenk dann gegebenenfalls selbst.
Darf ich ein teures Geschenk aufteilen und 50 Euro absetzen?
Nein. Wegen der Freigrenze ist ein Geschenk über 50 Euro komplett nicht abziehbar. Eine Aufteilung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil sieht das Gesetz nicht vor. Auch die Aufteilung eines Präsents auf zwei Rechnungen an verschiedenen Tagen ändert nichts, weil ohnehin alle Geschenke an denselben Empfänger im Jahr zusammengezählt werden.