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Abschreibung für Selbstständige: Lineare AfA, degressive AfA bis 30 Prozent und Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle mit Rechenbeispiel

Teure Anschaffungen dürfen Sie meist nicht sofort absetzen, sondern müssen sie über die Nutzungsdauer abschreiben. Wir erklären lineare und degressive AfA, die Wiedereinführung der degressiven AfA bis 30 Prozent für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027 und die Nutzung der AfA-Tabellen. Ein Rechenbeispiel zeigt, welche Methode Ihnen mehr Steuervorteil bringt.

Veröffentlicht am 30. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Eine Maschine für 30.000 Euro mindert Ihren Gewinn im Kaufjahr nur um einen Bruchteil des Preises. Den Rest verteilen Sie über mehrere Jahre. Diese Verteilung heißt Abschreibung oder AfA (Absetzung für Abnutzung). Für die Abschreibung für Selbstständige gibt es seit Mitte 2025 wieder eine zweite Methode: Wer zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 bewegliche Wirtschaftsgüter kauft, darf degressiv mit bis zu 30 Prozent pro Jahr abschreiben. Dieser Artikel zeigt beide Methoden an einem durchgerechneten Fall. Er zeigt auch, wie Sie die Nutzungsdauer aus der AfA-Tabelle ablesen und welche Sonderregeln Vorrang haben.

Abschreibung für Selbstständige: die Regel und ihre Rechtsgrundlage

Die Regel lautet: Abnutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 800 Euro netto schreiben Sie über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Bei beweglichen Gütern, die Sie zwischen Juli 2025 und Ende 2027 anschaffen, haben Sie die Wahl zwischen linearer AfA und degressiver AfA mit höchstens 30 Prozent (Stand: Januar 2026). Das gilt für Einzelunternehmer und Freiberufler mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung ebenso wie für bilanzierende Betriebe.

Die Rechtsgrundlage ist § 7 des Einkommensteuergesetzes. Absatz 1 regelt die lineare AfA, Absatz 2 die degressive. Die aktuelle degressive Variante stammt aus dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, das im Juli 2025 verkündet wurde. Es knüpft an ältere Fassungen an: Für Anschaffungen von 2020 bis 2022 lag die Grenze bei 25 Prozent, von April bis Dezember 2024 bei 20 Prozent. Für Käufe zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2025 gab es keine degressive AfA. Maßgeblich ist immer das Datum der Lieferung, das Bestelldatum zählt nicht.

Nutzungsdauer: So lesen Sie die AfA-Tabelle

Wie viele Jahre ein Wirtschaftsgut abgeschrieben wird, legt das Gesetz nicht fest. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht dafür AfA-Tabellen. Für Selbstständige ist meist die Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle AV) maßgeblich. Daneben gibt es Branchentabellen, etwa für das Baugewerbe oder die Gastronomie. Alle Tabellen finden Sie auf der Seite AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Einige Werte aus der AfA-Tabelle AV, die Gründer häufig brauchen:

Personenkraftwagen: 6 Jahre

Büromöbel: 13 Jahre

Lastkraftwagen: 9 Jahre

Die Tabellen sind rechtlich keine Gesetze. Finanzämter und Betriebsprüfer halten sich trotzdem daran. Wollen Sie kürzer abschreiben, müssen Sie eine geringere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen, zum Beispiel durch Schichtbetrieb oder starke Beanspruchung. Bei gebrauchten Gütern schätzen Sie die Restnutzungsdauer. Halten Sie die Begründung schriftlich fest, etwa mit Baujahr, Laufleistung oder Zustand. Ein fünf Jahre alter Pkw wird deshalb nicht noch einmal über sechs Jahre abgeschrieben.

Lineare AfA: gleiche Beträge, im ersten Jahr monatsgenau

Bei der linearen AfA teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer. Jedes volle Jahr ergibt denselben Betrag. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten, etwa Lieferung, Montage oder Zulassung. Rabatte und Skonto ziehen Sie ab.

Im Jahr der Anschaffung zählt jeder angefangene Monat. Kaufen Sie am 28. September, setzen Sie für dieses Jahr vier Zwölftel des Jahresbetrags an: September bis Dezember. Im letzten Nutzungsjahr bleibt entsprechend ein Rest übrig. Bei einem Gut mit 6 Jahren Nutzungsdauer erstreckt sich die Abschreibung deshalb meist über sieben Kalenderjahre. Bilanzierende Betriebe führen das Gut am Ende mit einem Erinnerungswert von 1 Euro weiter, solange es im Betrieb bleibt.

Die lineare Methode passt, wenn Ihr Gewinn über die Jahre ungefähr gleich bleibt oder steigt. Sie ist bei Gebäuden und immateriellen Wirtschaftsgütern wie gekaufter Software ohnehin der Normalfall, weil die neue degressive AfA nur für bewegliche Güter gilt.

Degressive AfA bis 30 Prozent für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027

Bei der degressiven AfA wenden Sie jedes Jahr einen festen Prozentsatz auf den Restbuchwert an. Die Beträge sinken dadurch von Jahr zu Jahr. Der Satz darf das Dreifache des linearen Satzes betragen, höchstens aber 30 Prozent. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren liegt der lineare Satz bei 10 Prozent, der degressive also bei 30 Prozent. Bei 20 Jahren wären es 5 Prozent linear und 15 Prozent degressiv.

Die Bedingungen im Überblick:

1.Das Wirtschaftsgut ist beweglich und gehört zum Anlagevermögen. Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge und Einrichtung fallen darunter, Gebäude nicht.

2.Die Anschaffung oder Herstellung liegt nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028.

3.Das Gut wird abnutzbar über mehrere Jahre genutzt, also oberhalb der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter.

4.Die degressiv abgeschriebenen Güter sind in einem laufend geführten Verzeichnis erfasst, sofern die Angaben nicht ohnehin aus der Buchführung hervorgehen.

Auch neue und gebrauchte Güter sind gleichermaßen begünstigt. Im Anschaffungsjahr gilt die monatsgenaue Kürzung genauso wie bei der linearen AfA.

Ein Wechsel von degressiv zu linear ist jederzeit erlaubt, der Weg zurück nicht. Nach dem Wechsel verteilen Sie den Restbuchwert gleichmäßig auf die verbleibende Nutzungsdauer. Rechnerisch lohnt sich der Wechsel ab dem Jahr, in dem der lineare Betrag aus Restbuchwert und Restnutzungsdauer höher ist als der degressive. Bei 30 Prozent ist das der Fall, sobald nur noch gut drei Jahre Restnutzungsdauer übrig sind.

Rechenbeispiel: 30.000-Euro-Maschine linear und degressiv

Eine selbstständige Tischlermeisterin kauft am 15. September 2025 eine Maschine für 30.000 Euro netto. Laut AfA-Tabelle beträgt die Nutzungsdauer 10 Jahre. Sie rechnet mit einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent. Für 2025 setzt sie vier Monate an, September bis Dezember.

JahrLinear: AfALinear: RestwertDegressiv 30 %: AfADegressiv: Restwert
2025 (4 Monate)1.000 €29.000 €3.000 €27.000 €
20263.000 €26.000 €8.100 €18.900 €
20273.000 €23.000 €5.670 €13.230 €
Summe 2025 bis 20277.000 €16.770 €

Der Rechenweg im Einzelnen:

Linear 2025: 30.000 € ÷ 10 Jahre × 4/12 = 1.000 €

Degressiv 2025: 30.000 € × 30 % × 4/12 = 3.000 €

Degressiv 2026: 27.000 € × 30 % = 8.100 €

Degressiv 2027: 18.900 € × 30 % = 5.670 €

In den ersten drei Jahren schreibt sie degressiv 9.770 Euro mehr ab. Bei 35 Prozent Grenzsteuersatz sinkt ihre Steuerlast in diesem Zeitraum um 3.419,50 Euro (9.770 € × 0,35). Über die gesamte Nutzungsdauer bleibt die Summe gleich, beide Methoden enden bei 30.000 Euro. Der Vorteil besteht im Zeitpunkt: Sie zahlen früher weniger und später mehr Steuern. Das Geld steht in der Zwischenzeit für Investitionen oder als Liquiditätspolster zur Verfügung.

Prüfen Sie den Wechselzeitpunkt anhand der Restnutzungsdauer. Ende 2027 verbleiben 7 Jahre und 8 Monate, linear ergäbe das gut 1.700 Euro pro Jahr. Die degressive AfA für 2028 liegt mit 3.969 Euro deutlich darüber. Der Wechsel lohnt sich erst gegen Ende der Laufzeit.

Die lineare Methode kann trotzdem die bessere Wahl sein. Das trifft zu, wenn Sie im Gründungsjahr ohnehin Verlust machen oder kaum Steuern zahlen und in den Folgejahren deutlich höhere Gewinne erwarten. Eine hohe Abschreibung bei niedrigem Steuersatz spart weniger als dieselbe Abschreibung später bei hohem Steuersatz. Wer mit stark schwankenden Gewinnen rechnet, lässt die Wahl am besten mit einer Steuerberaterin durchrechnen. Die Entscheidung gilt für jedes Wirtschaftsgut einzeln.

Ausnahmen und Grenzfälle, die Vorrang haben

Viele Anschaffungen fallen gar nicht in die mehrjährige AfA. Bevor Sie eine Methode wählen, prüfen Sie diese Sonderregeln:

Bis 250 Euro netto: sofort als Betriebsausgabe, ohne Aufzeichnungspflicht im Anlagenverzeichnis.

Bis 800 Euro netto: geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG), Sofortabschreibung im Kaufjahr möglich. Die Güter müssen verzeichnet werden.

250,01 bis 1.000 Euro netto: alternativ Sammelposten, der pauschal über 5 Jahre mit je 20 Prozent aufgelöst wird. Wer diese Variante wählt, muss sie für alle Güter dieser Spanne im selben Jahr anwenden.

Für Computer und Software gilt eine Sonderregel. Nach einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2022 dürfen Sie für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen. Ein Laptop für 1.800 Euro wird damit im Kaufjahr vollständig abgeschrieben, auch ohne monatsgenaue Kürzung. Die Regel ist ein Wahlrecht, Sie können also auch längere Nutzungsdauern ansetzen.

Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 angeschafft werden, hat das Investitionssofortprogramm eine eigene Staffel eingeführt. Im Anschaffungsjahr sind 75 Prozent abziehbar, danach folgen 10, 5, 5, 3 und 2 Prozent. Diese Staffel ersetzt die 30-Prozent-Regel und lässt sich nicht mit ihr kombinieren.

Kleinunternehmer schreiben den Bruttobetrag ab, weil sie keine Vorsteuer abziehen. Ob ein Gut unter die 800-Euro-Grenze fällt, richtet sich jedoch nach dem Nettobetrag. Ein Drucker für 940 Euro brutto ist mit rund 790 Euro netto also auch für Kleinunternehmer ein GWG und kann vollständig mit 940 Euro abgezogen werden.

Betriebe, deren Gewinn im Vorjahr der Anschaffung 200.000 Euro nicht überschritten hat, können zusätzlich die Sonderabschreibung nach § 7g EStG nutzen. Sie beträgt bis zu 40 Prozent und kann im Anschaffungsjahr sowie den vier Folgejahren beliebig verteilt werden. Sie lässt sich mit der degressiven AfA kombinieren. Voraussetzung ist, dass das Gut zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird und im Anschaffungs- und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte verbleibt. Bei gemischt genutzten Fahrzeugen scheitert die Sonderabschreibung häufig an dieser Grenze.

Fristen, Anlagenverzeichnis und Folgen bei Versäumnissen

Über die AfA-Methode entscheiden Sie mit der Steuererklärung für das Anschaffungsjahr. Ohne Steuerberatung ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben, für 2025 also bis zum 31. Juli 2026. Mit Beratung gelten längere Fristen. Wer mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung arbeitet, trägt die Abschreibungen in die Anlage AVEÜR ein. Dort steht jedes Wirtschaftsgut mit Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, AfA des Jahres und Restbuchwert.

Wer die Erklärung zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag. Er beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens 25 Euro pro Monat. Eine vergessene Abschreibung lässt sich in späteren Jahren nur eingeschränkt nachholen. Pflegen Sie das Anlagenverzeichnis deshalb laufend und nicht erst bei der Jahreserklärung.

Verkaufen Sie ein Wirtschaftsgut vor dem Ende der Nutzungsdauer, ziehen Sie den Restbuchwert vom Verkaufserlös ab. Die Differenz ist Betriebseinnahme. Verkauft die Tischlerin ihre Maschine Anfang 2028 für 16.000 Euro, entsteht bei degressiver AfA ein Gewinn von 2.770 Euro (16.000 € minus 13.230 €). Bei linearer AfA wäre es ein Verlust von 7.000 Euro (16.000 € minus 23.000 €). Die frühere Steuerersparnis wird beim Verkauf also zum Teil wieder ausgeglichen.

Häufige Fehler bei der Abschreibung

Bei Betriebsprüfungen fallen immer wieder dieselben Punkte auf. Die meisten kosten kein Geld, wenn sie rechtzeitig korrigiert werden.

1.Volle Jahres-AfA im Anschaffungsjahr: Wer im November kauft und zwölf Monate ansetzt, schreibt zu viel ab. Das Finanzamt kürzt auf zwei Zwölftel.

2.30 Prozent bei kurzer Nutzungsdauer: Die Obergrenze ist das Dreifache des linearen Satzes. Bei 5 Jahren ergibt das zwar 60 Prozent, gedeckelt wird aber auf 30 Prozent. Umgekehrt dürfen bei 20 Jahren höchstens 15 Prozent angesetzt werden, nicht 30.

3.Falsches Datum: Für den Stichtag 1. Juli 2025 zählt die Lieferung. Eine im Juni gelieferte und im Juli bezahlte Maschine bleibt ausgeschlossen.

4.Bruttobetrag bei Vorsteuerabzug: Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, schreibt nur den Nettobetrag ab. Die Umsatzsteuer holt er über die Voranmeldung zurück.

5.Nebenkosten vergessen: Fracht und Montage erhöhen die Abschreibungsbasis und gehören nicht als eigene Betriebsausgabe gebucht.

Ein weiterer Fehler betrifft die Reihenfolge der Entscheidungen. Viele prüfen zuerst, ob sich die degressive AfA lohnt. Sinnvoller ist es, zuerst die Sonderregeln zu prüfen: GWG, Sammelposten, Computer mit einem Jahr Nutzungsdauer, Elektrofahrzeug. Erst danach stellt sich die Frage nach linear oder degressiv.

FAQ zur Abschreibung für Selbstständige

Darf ich die degressive AfA auch mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?

Ja. § 7 EStG gilt für alle Gewinnermittlungsarten. Das Wirtschaftsgut muss im Anlagenverzeichnis bzw. in der Anlage AVEÜR mit Methode und Satz erfasst sein.

Was passiert mit Anschaffungen nach dem 31. Dezember 2027?

Nach heutigem Stand (Januar 2026) gilt dann wieder ausschließlich die lineare AfA für bewegliche Güter. Ob der Gesetzgeber die Regel verlängert, ist offen. Dieser Artikel wird jährlich aktualisiert.

Kann ich bei mehreren Geräten im selben Jahr unterschiedliche Methoden wählen?

Ja, das Wahlrecht gilt pro Wirtschaftsgut. Nur der Sammelposten muss einheitlich für alle Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro eines Jahres angewendet werden.

Muss ich die AfA-Tabelle zwingend verwenden?

Die Tabellen binden nur die Finanzverwaltung. Sie dürfen eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, wenn Sie diese belegen können. Ohne Nachweis wird das Finanzamt den Tabellenwert übernehmen. Bei strittigen Fällen, etwa hoher Beanspruchung von Maschinen, lohnt eine Abstimmung mit Ihrer Steuerberaterin vor Abgabe der Erklärung.