Recht & Absicherung

Rürup-Rente für Selbstständige: Höchstbetrag, Steuervorteil und Altersvorsorge mit Rechenbeispiel

Ohne gesetzliche Rentenpflicht müssen viele Selbstständige selbst fürs Alter vorsorgen. Wir zeigen Ihnen, wie die Rürup-Rente funktioniert, wie viel Sie steuerlich absetzen können und für wen sie sich lohnt.

Veröffentlicht am 29. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Titelbild
Titelbild — Towfiqu barbhuiya / unsplash
Artikel anhören (KI-unterstützt)

Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, können 2026 Beiträge zu einer Rürup-Rente bis zu 30.826 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, Ehepaare bis zu 61.652 Euro. Die Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent abzugsfähig. Im Gegenzug wird die spätere Rente überwiegend versteuert.

Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, ist damit für viele Gewerbetreibende und Freiberufler der steuerlich stärkste Weg, fürs Alter vorzusorgen. Sie hat allerdings harte Einschränkungen, die in Verkaufsgesprächen oft untergehen. Dieser Artikel zeigt die Zahlen mit Stand Januar 2026 und rechnet ein Beispiel durch. Er erklärt außerdem, in welchen Fällen sich der Abzugsrahmen verkleinert.

Bis zu 30.826 Euro Rürup-Beiträge sind 2026 voll absetzbar

Der Höchstbetrag für die Basisrente ist an die knappschaftliche Rentenversicherung gekoppelt. Er entspricht dem Höchstbeitrag dort, also der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung multipliziert mit dem Beitragssatz von 24,7 Prozent. Für 2026 liegt diese Grenze bei 124.800 Euro im Jahr. Daraus ergeben sich 30.826 Euro für Alleinstehende. Bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 61.652 Euro. Zum Vergleich: 2025 lag der Höchstbetrag bei 29.344 Euro.

Die Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Dort ist auch festgelegt, dass derselbe Höchstbetrag für alle Beiträge zur Basisversorgung gilt. Zu dieser Basisversorgung zählen neben der Rürup-Rente auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und zur landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie teilen sich also einen gemeinsamen Topf.

Seit dem Veranlagungsjahr 2023 sind diese Beiträge vollständig abziehbar. Vorher stieg der abziehbare Anteil jedes Jahr um einige Prozentpunkte. Wer in älteren Ratgebern noch von 94 oder 96 Prozent liest, hat es mit überholten Angaben zu tun. Der Höchstbetrag gehört zu den Werten, die sich jedes Jahr ändern. Prüfen Sie ihn daher bei jedem Vertragsabschluss und jeder Beitragserhöhung neu.

So funktioniert die Rürup-Rente: lebenslange Monatsrente ab 62

Eine Rürup-Rente ist ein privater Vertrag bei einer Versicherung oder einem Fondsanbieter. Sie zahlen ein und erhalten ab Rentenbeginn eine lebenslange monatliche Rente. Der Staat fördert nur Verträge, die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sind. Die Zertifizierung vergibt die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern, die auch prüft, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Über die Rentabilität des Vertrags sagt das Zertifikat nichts aus.

Für die Förderung gelten strenge Bedingungen, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten:

Auszahlung frühestens ab dem 62. Geburtstag bei Verträgen, die ab 2012 geschlossen wurden, bei älteren Verträgen ab 60

Auszahlung nur als lebenslange Monatsrente, eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen, abgesehen von der Abfindung einer sehr kleinen Rente

Der Vertrag ist nicht vererbbar, nicht beleihbar, nicht übertragbar und nicht verkäuflich

Eine Hinterbliebenenabsicherung ist nur für Ehe- oder Lebenspartner und für Kinder mit Kindergeldanspruch möglich

Eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsabsicherung darf eingeschlossen werden, sofern mehr als die Hälfte der Beiträge in die Altersrente fließt

Die Beitragshöhe können Sie in der Regel frei wählen. Laufende Monatsbeiträge sind ebenso möglich wie Einmalzahlungen, und in schwachen Jahren lässt sich der Vertrag meist beitragsfrei stellen. Kündigen und das Geld herausnehmen können Sie nicht. Eine Kündigung führt lediglich zur Beitragsfreistellung, das angesparte Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn gebunden.

Diese Bindung hat eine Kehrseite, die für Selbstständige interessant ist. Weil das Vermögen nicht verwertbar ist, genießt es unter den Voraussetzungen des § 851c der Zivilprozessordnung Pfändungsschutz. Geht Ihr Unternehmen in die Insolvenz, bleibt ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge erhalten. Welche Beträge im Einzelfall geschützt sind, klärt eine Anwältin für Insolvenzrecht verbindlich.

Rechenbeispiel: 10.000 Euro Beitrag senken die Steuer um rund 3.858 Euro

Das Beispiel betrifft Jana M., ledig, selbstständige Webentwicklerin ohne Rentenversicherungspflicht und ohne Kirchenmitgliedschaft. Ihr zu versteuerndes Einkommen für 2026 beträgt ohne Rürup-Beitrag 65.000 Euro. Im Dezember 2026 zahlt sie 10.000 Euro in einen zertifizierten Basisrentenvertrag ein.

Der Rechenweg in drei Schritten, nach dem Einkommensteuertarif 2026 (Grundtabelle) und auf volle Euro gerundet:

1.Einkommensteuer ohne Rürup-Beitrag bei 65.000 Euro zu versteuerndem Einkommen: 16.205 Euro

2.Zu versteuerndes Einkommen mit Rürup-Beitrag: 65.000 Euro minus 10.000 Euro ergibt 55.000 Euro, darauf entfallen 12.347 Euro Einkommensteuer

3.Steuerersparnis: 16.205 Euro minus 12.347 Euro ergibt 3.858 Euro

Von den 10.000 Euro Beitrag trägt Jana wirtschaftlich also nur 6.142 Euro selbst. Der Rest kommt über die niedrigere Steuer zurück, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2026 eingeht. Ihre Ersparnis entspricht 38,6 Prozent des Beitrags. Ein Solidaritätszuschlag fällt in dieser Einkommenshöhe für Ledige nicht an, da die Steuer unter der Freigrenze bleibt. Wäre Jana kirchensteuerpflichtig, käme je nach Bundesland eine Ersparnis von 8 oder 9 Prozent der eingesparten Einkommensteuer hinzu, also rund 309 bis 347 Euro.

Die Ersparnis hängt direkt von Ihrem Grenzsteuersatz ab. Mit dem Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums können Sie den eigenen Fall nachrechnen, indem Sie die Steuer einmal mit und einmal ohne Rürup-Beitrag ermitteln. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro fällt die Entlastung pro eingezahltem Euro deutlich geringer aus. Oberhalb der Grenze zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent erreicht sie ihr Maximum.

Versorgungswerk, Pflichtversicherung, Ehepaare: wann der Höchstbetrag schrumpft

Die 30.826 Euro sind ein Gesamtrahmen. Wer bereits andere Beiträge zur Basisversorgung zahlt, hat entsprechend weniger Spielraum. Genau diese Grenzfälle lassen die meisten Produktseiten aus.

Die häufigsten Konstellationen bei Selbstständigen:

Freiberufler in Kammerberufen: Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk, etwa von Architekten, Ärztinnen, Anwälten oder Steuerberaterinnen, werden vollständig angerechnet. Zahlt eine Architektin 15.000 Euro im Jahr ans Versorgungswerk, bleiben 2026 für die Rürup-Rente noch 15.826 Euro abziehbar.

Rentenversicherungspflichtige Selbstständige: Handwerker in der Handwerksrolle sind in der Regel bis zu 18 Jahre pflichtversichert, dazu kommen etwa Lehrkräfte, Hebammen und Künstler über die Künstlersozialkasse. Ihre Pflichtbeiträge verbrauchen einen Teil des Höchstbetrags.

Freiwillig gesetzlich Versicherte: Freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zählen ebenfalls in denselben Topf.

Nebenerwerbsgründer mit Angestelltenjob: Der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente werden angerechnet. Wer 50.000 Euro brutto verdient, hat bei einem Beitragssatz von 18,6 Prozent bereits 9.300 Euro verbraucht und kann noch 21.526 Euro zusätzlich absetzen.

Für Beamte, Richter und bestimmte GmbH-Geschäftsführer ohne eigene Beiträge wird der Höchstbetrag um einen fiktiven Rentenversicherungsbeitrag gekürzt. Das betrifft Selbstständige selten direkt, spielt aber bei Ehepaaren eine Rolle. Bei zusammen veranlagten Paaren gilt der verdoppelte Betrag gemeinsam. Ist ein Partner Beamter und der andere selbstständig, verringert sich der gemeinsame Rahmen um die fiktiven Beiträge des Beamten.

Ein Sonderfall betrifft Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Ob sie rentenversicherungspflichtig sind und ob eine Kürzung greift, hängt von Beteiligungsquote und Vertragsgestaltung ab. In dieser Konstellation lohnt sich die Abstimmung mit einer Steuerberaterin, bevor Sie hohe Einmalbeiträge leisten.

Im Alter wird die Rürup-Rente überwiegend besteuert

Die Basisrente folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge sind heute steuerfrei, die Rente wird später versteuert. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Für einen Rentenbeginn im Jahr 2026 liegt er bereits über 80 Prozent und steigt für spätere Jahrgänge schrittweise auf 100 Prozent. Der steuerfreie Teil wird im ersten vollen Rentenjahr als fester Eurobetrag festgeschrieben und bleibt danach gleich.

Der Vorteil entsteht aus dem Unterschied der Steuersätze. Jana aus dem Beispiel spart heute rund 38,6 Prozent. Hat sie im Ruhestand ein deutlich niedrigeres Einkommen, zahlt sie auf ihre Rente einen geringeren Durchschnittssatz. Ein Teil der Renteneinkünfte bleibt zudem über den Grundfreibetrag steuerfrei, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Umgekehrt schrumpft der Vorteil, wenn Sie im Alter hohe Mieteinnahmen oder andere Einkünfte erwarten.

Auch die Krankenversicherung beeinflusst die Rechnung. Sind Sie im Alter freiwillig gesetzlich krankenversichert, was bei vielen früheren Selbstständigen der Fall ist, werden auf die Rürup-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Pflichtmitglieder in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf private Renten wie die Basisrente dagegen keine Beiträge. Privat Versicherte zahlen ohnehin einkommensunabhängige Prämien.

Für wen sich die Rürup-Rente lohnt und wann andere Wege besser passen

Am meisten profitieren Selbstständige mit hohem und stabilem Gewinn, die keiner Rentenversicherungspflicht unterliegen. Ab einem Grenzsteuersatz von etwa 35 Prozent aufwärts ist die Steuerersparnis spürbar. Wer seine Altersvorsorge ohnehin nicht antasten will, verliert durch die Bindung wenig. Für Gründer mit Insolvenzrisiko ist der Pfändungsschutz ein zusätzliches Argument.

Weniger geeignet ist die Basisrente in folgenden Situationen:

Der Gewinn schwankt stark oder liegt nahe am Grundfreibetrag, weil dann kaum Steuer gespart wird

Sie brauchen das Kapital möglicherweise vor dem 62. Lebensjahr, etwa für Betrieb oder Immobilie

Die Vererbbarkeit ist Ihnen wichtig, zum Beispiel ohne Ehepartner, aber mit erwachsenen Kindern

Die Vertragskosten sind hoch

Die Kosten verdienen besonderen Blick. Jeder zertifizierte Anbieter muss vor Abschluss ein standardisiertes Produktinformationsblatt aushändigen. Dort stehen die Effektivkosten als Minderung der Rendite in Prozentpunkten pro Jahr. Diese Kennzahl macht Angebote vergleichbar. Eine Steuerersparnis von 38 Prozent kann durch jahrzehntelang hohe Verwaltungskosten zu einem großen Teil wieder aufgezehrt werden.

Als Alternativen kommen ein freiwilliger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Frage, der steuerlich genauso behandelt wird, oder ein frei verfügbares ETF-Depot ohne Steuerförderung, dafür mit voller Flexibilität. Die Deutsche Rentenversicherung bietet kostenlose Beratung zur freiwilligen Versicherung an, auch für Selbstständige. Viele kombinieren beide Wege: Die Basisrente sichert eine lebenslange Grundrente, das Depot bleibt Reserve.

Häufige Fehler und Fristen in der Steuererklärung

Rürup-Beiträge tragen Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Der Anbieter übermittelt die Beiträge in der Regel elektronisch ans Finanzamt, sofern Sie Ihre Einwilligung und Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben. Es gilt das Abflussprinzip. Was bis zum 31. Dezember gezahlt ist, zählt für dieses Jahr. Eine Einmalzahlung Mitte Dezember mindert also noch die Steuer des laufenden Jahres.

Die Steuererklärung für 2025 ist ohne Berater bis zum 31. Juli 2026 abzugeben, mit Steuerberater bis zum 1. März 2027. Bei Verspätung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Für 2026 gezahlte Rürup-Beiträge wirken sich erst mit der Erklärung 2026 aus. Wer vierteljährlich Einkommensteuer vorauszahlt, kann beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen wegen regelmäßiger Rürup-Beiträge herabzusetzen, und so die Liquidität früher verbessern.

Diese Fehler tauchen in der Praxis immer wieder auf:

Rürup-Beiträge als Betriebsausgabe verbuchen: Sie sind Sonderausgaben, mindern also weder den Gewinn in der EÜR noch die Gewerbesteuer

Den Höchstbetrag überschreiten, weil Beiträge ans Versorgungswerk oder aus einem Angestelltenjob vergessen wurden. Der Überschuss ist steuerlich wirkungslos

Die Einmalzahlung erst im Januar leisten und damit ein Jahr Steuerersparnis verschieben

Einen Vertrag ohne Zertifizierung abschließen, etwa eine gewöhnliche private Rentenversicherung, die steuerlich völlig anders behandelt wird

Eine hohe Einmalzahlung in einem Jahr mit niedrigem Gewinn, in dem die Ersparnis gering ausfällt

Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Kann ich einen Rürup-Vertrag kündigen, wenn ich das Geld brauche?

Eine Auszahlung des Kapitals ist ausgeschlossen. Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen, das Guthaben bleibt bis zum Rentenbeginn angelegt. Planen Sie deshalb nur Beträge ein, auf die Sie bis zum Ruhestand sicher verzichten können.

Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich vor Rentenbeginn sterbe?

Ohne vereinbarte Hinterbliebenenabsicherung verfällt das Guthaben zugunsten der Versichertengemeinschaft. Mit Hinterbliebenenschutz erhalten Ehe- oder Lebenspartner beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder eine Rente. Andere Erben gehen leer aus.

Lohnt sich die Rürup-Rente im Nebenerwerb?

Das hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen ab, nicht allein vom Gewinn aus der Selbstständigkeit. Wer neben einem gut bezahlten Angestelltenjob gründet, hat oft einen hohen Grenzsteuersatz und damit eine hohe Ersparnis. Denken Sie aber daran, dass Ihre Pflichtbeiträge aus dem Job den Höchstbetrag bereits teilweise verbrauchen.

Darf ich mehrere Rürup-Verträge gleichzeitig haben?

Ja, die Anzahl der Verträge ist nicht begrenzt. Abziehbar sind die Beiträge insgesamt aber nur bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro für 2026, zusammen mit allen anderen Beiträgen zur Basisversorgung.

Wie finde ich heraus, ob ein Vertrag zertifiziert ist?

Die Zertifizierungsnummer steht im Produktinformationsblatt und in den Vertragsunterlagen. Fehlt sie, handelt es sich nicht um eine geförderte Basisrente. Im Zweifel fragen Sie beim Anbieter nach der Zertifizierung nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz.