Gründung & Rechtsform

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: So füllen Gründer ihn in ELSTER richtig aus – mit Ausfüllhilfe

Wer sich selbstständig macht, muss das Finanzamt innerhalb eines Monats informieren. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER ausfüllen, wie Sie Umsatz und Gewinn realistisch schätzen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Veröffentlicht am 06. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Titelbild — Jakub Żerdzicki / unsplash
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Wer eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, muss dem Finanzamt innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln, und zwar elektronisch über ELSTER. Der Fragebogen ist kostenlos und in ein bis zwei Stunden ausgefüllt, wenn die Unterlagen bereitliegen. Die Steuernummer erhalten Sie erst danach (Stand der Zahlen in diesem Artikel: Januar 2026).

Viele Gründer unterschätzen, wie viel die Angaben im Fragebogen später bewirken. Aus Ihrer Umsatzschätzung leitet das Finanzamt ab, ob Sie als Kleinunternehmer gelten. Ihre Gewinnschätzung bestimmt, ob und in welcher Höhe Vorauszahlungen festgesetzt werden. Die folgende Ausfüllhilfe geht die Abschnitte der Reihe nach durch, rechnet ein Beispiel vollständig vor und behandelt die Grenzfälle, die in den meisten Anleitungen fehlen.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist binnen eines Monats elektronisch fällig

Die Pflicht ergibt sich aus der Abgabenordnung. Nach § 138 AO muss jede Person, die einen Betrieb eröffnet oder eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, dies dem Finanzamt anzeigen. Die Frist beträgt einen Monat ab dem meldepflichtigen Ereignis. Seit 2021 verlangt das Gesetz, dass die Auskünfte zur steuerlichen Erfassung über den amtlich vorgeschriebenen Datensatz per Datenfernübertragung eingehen. Ein Papierformular reicht deshalb nur noch in Härtefällen, über die das Finanzamt auf Antrag entscheidet.

Als Beginn der Tätigkeit zählt in der Praxis der Zeitpunkt, an dem Sie nach außen erkennbar unternehmerisch handeln. Das kann die erste Rechnung sein, aber auch der Kauf von Arbeitsmitteln oder der Abschluss eines Mietvertrags für ein Büro. Freiberufler melden sich ausschließlich beim Finanzamt. Gewerbetreibende melden zuerst ihr Gewerbe bei der Gemeinde an. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt zwar automatisch, den Fragebogen müssen Sie trotzdem selbst einreichen, denn erst er liefert die steuerlich relevanten Angaben.

Vor dem Ausfüllen brauchen Sie ein aktives ELSTER-Konto

Der Fragebogen steht in Mein ELSTER unter dem Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ bereit. Für Einzelunternehmer heißt die passende Variante „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit“. Wer noch kein Konto hat, registriert sich auf elster.de mit der Steuer-Identifikationsnummer. Der Aktivierungscode kommt per Post, was erfahrungsgemäß mehrere Tage dauert. Planen Sie diese Wartezeit in die Monatsfrist ein und registrieren Sie sich am besten schon vor dem Start.

Halten Sie vor dem Einstieg diese Angaben bereit:

Steuer-Identifikationsnummer und, falls vorhanden, Ihre bisherige Steuernummer aus der Einkommensteuer

Bankverbindung für Erstattungen und Lastschriften

Datum der Gewerbeanmeldung oder des Tätigkeitsbeginns sowie die Betriebsadresse

eine kurze, präzise Beschreibung Ihrer Tätigkeit

Ihre Schätzung für Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr

Angaben zu weiteren Einkünften, etwa aus einer Anstellung oder Vermietung

bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft die Daten der Partnerin oder des Partners

Das Formular lässt sich zwischenspeichern. Brechen Sie also lieber ab und recherchieren nach, als ein Feld mit einer geratenen Angabe zu füllen.

Abschnitt für Abschnitt: Was in die einzelnen Felder gehört

Der Fragebogen gliedert sich in mehrere Abschnitte, die je nach Ihren Antworten ein- oder ausgeblendet werden. Die folgende Tabelle fasst zusammen, worauf es in den wichtigsten Teilen ankommt.

AbschnittWas Sie eintragenWorauf Sie achten
Allgemeine AngabenName, Adresse, Steuer-ID, Familienstand, BankverbindungBei Ehepaaren werden beide Personen erfasst, auch wenn nur eine gründet
Angaben zum UnternehmenBezeichnung, Tätigkeit, Beginn, BetriebsadresseTätigkeit konkret beschreiben, etwa „Grafikdesign für Printmedien“ statt „Dienstleistungen“
Festsetzung der VorauszahlungenVoraussichtliche Einkünfte aus allen Einkunftsarten für Gründungs- und FolgejahrGewinn eintragen, also Umsatz abzüglich Kosten
GewinnermittlungGewinnermittlungsart und WirtschaftsjahrKleine Einzelunternehmen wählen in der Regel die Einnahmenüberschussrechnung
LohnsteuerZahl der Beschäftigten, Beginn der LohnzahlungNur ausfüllen, wenn Sie Personal einstellen
UmsatzsteuerVoraussichtlicher Gesamtumsatz, Kleinunternehmerregelung, Soll- oder Istversteuerung, USt-IdNr.Diese Angaben haben die größte Tragweite
Freistellungsbescheinigung BauleistungenAntrag nach § 48b EStGNur für Betriebe, die Bauleistungen erbringen

Bei der Gewinnermittlung verlangt das Formular eine Einordnung. Eine Buchführungspflicht nach Handels- oder Steuerrecht entsteht für Einzelunternehmer erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro. Freiberufler sind unabhängig von diesen Werten nie buchführungspflichtig. Für fast alle Leser dieses Artikels lautet die Antwort deshalb Einnahmenüberschussrechnung, Wirtschaftsjahr gleich Kalenderjahr.

Im Umsatzsteuerteil fragt ELSTER nach der Besteuerungsart. Bei der Sollversteuerung schulden Sie die Umsatzsteuer mit Ausstellung der Rechnung, bei der Istversteuerung erst bei Zahlungseingang. Die Istversteuerung können Sie beantragen, wenn Ihr Vorjahresumsatz 800.000 Euro nicht überschritten hat. Freiberufler dürfen sie unabhängig vom Umsatz wählen. Gerade in der Anlaufphase schont die Istversteuerung die Liquidität, weil Sie keine Steuer auf Rechnungen vorstrecken, die noch nicht bezahlt sind.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchen Sie, wenn Sie mit Unternehmen in anderen EU-Staaten Geschäfte machen. Setzen Sie im Fragebogen das Häkchen für die Beantragung, dann reicht das Finanzamt Ihre Daten weiter und das Bundeszentralamt für Steuern vergibt die Nummer per Post. Ein separater Antrag entfällt dadurch.

Umsatz und Gewinn schätzen: Rechenbeispiel einer Grafikdesignerin

Das Finanzamt erwartet eine realistische Prognose. Zu niedrige Werte führen zu Nachzahlungen, die im zweiten Jahr zusammen mit den neu festgesetzten Vorauszahlungen fällig werden. Zu hohe Werte binden Geld über Vorauszahlungen, das Ihnen in der Startphase fehlt. Rechnen Sie deshalb von unten nach oben: abrechenbare Stunden oder Aufträge mal Preis, abzüglich der Kosten.

Ein Beispiel: Eine Grafikdesignerin startet am 1. April 2026 freiberuflich in Vollzeit. Sie kalkuliert mit 70 Euro netto pro Stunde und einem Anlauf, bis sie ausgelastet ist.

ZeitraumAbrechenbare StundenUmsatz netto
April201.400 Euro
Mai402.800 Euro
Juni bis Dezember (7 Monate)je 6029.400 Euro
Summe 202648033.600 Euro

Bei den Betriebsausgaben setzt sie für die neun Monate an: Software-Abos mit 40 Euro im Monat, also 360 Euro, einen Laptop für 1.500 Euro, eine Berufshaftpflicht für 300 Euro, den betrieblichen Anteil von Telefon und Internet mit 30 Euro im Monat, also 270 Euro, und eine Fortbildung für 500 Euro. Das ergibt 2.930 Euro. Den Laptop darf sie nach dem BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware im Anschaffungsjahr voll abschreiben. Ihr voraussichtlicher Gewinn 2026 beträgt 33.600 Euro minus 2.930 Euro, also 30.670 Euro.

Für 2027 rechnet sie mit voller Auslastung: 12 Monate mal 60 Stunden mal 70 Euro ergeben 50.400 Euro Umsatz. Bei geschätzten Kosten von 3.500 Euro bleibt ein Gewinn von 46.900 Euro. Diese beiden Gewinnwerte trägt sie im Abschnitt zu den Vorauszahlungen ein, die Umsätze im Umsatzsteuerteil. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zieht sie hier nicht ab. Sie sind Sonderausgaben und mindern das Einkommen erst in der Steuererklärung.

Der Umsatz von 33.600 Euro liegt über der Kleinunternehmergrenze für das Gründungsjahr. Sie stellt deshalb Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus, auf 33.600 Euro sind das 6.384 Euro. Davon zieht sie die Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen ab. Ihre Zahllast liegt damit grob bei knapp 6.000 Euro und bleibt selbst auf zwölf Monate hochgerechnet unter 9.000 Euro, der Grenze für die vierteljährliche Voranmeldung.

Die Kleinunternehmerregelung gilt im Gründungsjahr bis 25.000 Euro Umsatz

Seit der Reform zum 1. Januar 2025 gelten für Kleinunternehmer neue Grenzen. Im laufenden Betrieb darf der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Für Gründer ist eine Sonderregel entscheidend: Im Jahr der Gründung liegt die Grenze bei 25.000 Euro. Wird sie im Lauf des Jahres überschritten, unterliegen Sie ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, der Regelbesteuerung. Ein rückwirkender Wechsel für das ganze Jahr findet dagegen nicht statt.

Im Fragebogen tragen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtumsatz ein und entscheiden, ob Sie die Regelung nutzen oder darauf verzichten. Der Verzicht bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Er lohnt sich, wenn Sie überwiegend an Unternehmen verkaufen, die sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen, oder wenn Sie hohe Anfangsinvestitionen mit Vorsteuerabzug planen. Wer vor allem an Privatkunden verkauft, bleibt mit der Kleinunternehmerregelung oft preislich wettbewerbsfähiger.

Hier lohnt ein kurzes Gespräch mit einer Steuerberaterin oder der Gründungsberatung der IHK, weil die fünfjährige Bindung eine Fehlentscheidung teuer macht. Auch als Kleinunternehmer brauchen Sie übrigens eine Steuernummer und müssen eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben.

Nebenerwerb, Personengesellschaft und gemischte Tätigkeiten sind die häufigsten Sonderfälle

Wer neben einer Anstellung gründet, füllt denselben Fragebogen aus. Im Abschnitt zu den Vorauszahlungen tragen Sie dann auch das voraussichtliche Bruttogehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein. Das Finanzamt berücksichtigt die bereits einbehaltene Lohnsteuer, setzt aber Vorauszahlungen auf den Gewinn fest, sobald die Grenzen überschritten sind. Eine gesonderte Mitteilung an den Arbeitgeber verlangt das Steuerrecht nicht, arbeitsrechtlich kann der Arbeitsvertrag eine Anzeige der Nebentätigkeit vorsehen.

Gründen Sie zu zweit als GbR, gilt ein eigener Fragebogen für Personengesellschaften. Die Gesellschaft erhält eine eigene Steuernummer, die Gewinne werden gesondert festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet. Für GmbH und UG gibt es wiederum eine eigene Variante für Kapitalgesellschaften. Wählen Sie in ELSTER die falsche Fassung, stoppt die Bearbeitung beim Finanzamt, und Sie müssen neu einreichen.

Heikel sind gemischte Tätigkeiten. Eine Fotografin, die künstlerisch arbeitet und zusätzlich Kameras verkauft, erzielt teils freiberufliche, teils gewerbliche Einkünfte. Bei einer Personengesellschaft kann die gewerbliche Tätigkeit die gesamten Einkünfte gewerbesteuerpflichtig machen, sofern sie nicht geringfügig ist. Einzelunternehmer können beide Bereiche getrennt führen, müssen das aber im Fragebogen und in der Buchhaltung sauber abgrenzen. Für Gewerbetreibende gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag, darunter fällt keine Gewerbesteuer an.

Nach dem Absenden folgen Steuernummer, Vorauszahlungen und erste Fristen

Wie lange die Vergabe der Steuernummer dauert, hängt vom jeweiligen Finanzamt ab. Häufig vergehen einige Wochen, manchmal kommen Rückfragen. In dieser Zeit dürfen Sie bereits arbeiten. Rechnungen benötigen allerdings eine Steuernummer oder eine USt-IdNr., deshalb stellen Sie diese erst nach Eingang der Nummer aus oder korrigieren sie später.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen setzt das Finanzamt nur fest, wenn sie mindestens 400 Euro im Jahr und mindestens 100 Euro je Vorauszahlungstermin betragen. Die Termine liegen am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Bei der Grafikdesignerin aus dem Beispiel liegt der Gewinn klar über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro für 2026, sie muss also mit Vorauszahlungen rechnen. Legen Sie vom ersten Monat an einen festen Anteil jeder Zahlung zurück.

Für die Umsatzsteuer gilt seit 2025: Bei einer Zahllast im Vorjahr von mehr als 9.000 Euro geben Sie monatlich Voranmeldungen ab, darunter vierteljährlich. Liegt sie bei höchstens 2.000 Euro, kann das Finanzamt Sie von Voranmeldungen befreien. Neugründer werden nach der voraussichtlichen Steuer eingestuft. Die Voranmeldung ist am 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums fällig, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.

Versäumen Sie die Monatsfrist für den Fragebogen, schickt das Finanzamt zunächst eine Erinnerung. Reagieren Sie nicht, kann es nach § 329 AO ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festsetzen und Besteuerungsgrundlagen schätzen. Eine Schätzung fällt selten zu Ihren Gunsten aus.

Häufige Fehler beim Ausfüllen kosten Zeit oder Geld

Die meisten Probleme entstehen bei wenigen, immer gleichen Punkten. Diese Fehler beobachten Finanzämter und Gründungsberater besonders oft:

Umsatz statt Gewinn im Abschnitt zu den Vorauszahlungen eingetragen, was überhöhte Vorauszahlungen auslöst

Gründungsjahr auf zwölf Monate geschätzt, obwohl die Tätigkeit erst im Herbst beginnt

Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung angekreuzt, ohne die fünfjährige Bindung zu kennen

Tätigkeitsbeschreibung so vage, dass das Finanzamt nicht zwischen Gewerbe und freiem Beruf unterscheiden kann

Fragebogen für Einzelunternehmen bei einer GbR verwendet

Istversteuerung nicht beantragt, obwohl sie zulässig gewesen wäre

Eine falsche Schätzung lässt sich nachträglich korrigieren. Entwickelt sich Ihr Geschäft deutlich anders als geplant, beantragen Sie formlos über ELSTER eine Anpassung der Vorauszahlungen. Belegen Sie den Antrag mit Ihren aktuellen Zahlen aus der Einnahmenüberschussrechnung, dann setzt das Finanzamt die Beträge in der Regel herab oder hinauf.

Steuerberatung lohnt sich vor dem Absenden vor allem bei gemischten Tätigkeiten, bei einer Gründung zu mehreren und wenn Sie die Kleinunternehmerregelung abwägen. Die übrigen Fälle bewältigen die meisten Gründer mit dieser Ausfüllhilfe selbst.

Häufige Fragen zum Fragebogen

Kann ich den Fragebogen vor dem eigentlichen Start einreichen? Ja. Sie können ihn abgeben, sobald der Beginn feststeht, etwa direkt nach der Gewerbeanmeldung. Dadurch erhalten Sie die Steuernummer früher und können ab dem ersten Auftrag korrekte Rechnungen schreiben.

Muss ich den Fragebogen erneut ausfüllen, wenn ich umziehe? Nein, ein Umzug wird dem Finanzamt formlos mitgeteilt. Wechselt dadurch die Zuständigkeit, gibt das bisherige Finanzamt Ihre Akte ab, und Sie erhalten unter Umständen eine neue Steuernummer.

Was passiert, wenn mein Umsatz im Gründungsjahr unerwartet über 25.000 Euro steigt? Ab dem Umsatz, mit dem Sie die Grenze überschreiten, berechnen Sie Umsatzsteuer und geben Voranmeldungen ab. Informieren Sie das Finanzamt zeitnah, damit es die Besteuerung umstellt.

Brauche ich für eine kleine Nebentätigkeit mit wenigen hundert Euro im Jahr einen Fragebogen? Ja, die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Höhe der Einnahmen. Ob tatsächlich Steuer anfällt, entscheidet sich erst in der Einkommensteuererklärung.

Ist die Abgabe kostenpflichtig? Nein. Der Fragebogen und das ELSTER-Konto sind kostenlos, Gebühren fallen nur für die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde an.