KfW-Gründerkredit StartGeld: Voraussetzungen, bis zu 125.000 Euro und Antrag über die Hausbank mit Rechenbeispiel
Sie brauchen Startkapital, aber Ihre Bank zögert? Mit dem ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW erhalten Sie bis zu 125.000 Euro, und die KfW übernimmt einen Großteil des Risikos Ihrer Hausbank. Wir zeigen Ihnen, wer gefördert wird, wie der Antrag abläuft und was der Kredit Sie konkret kostet.
Veröffentlicht am 08. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Ein Investitionsplan über 60.000 Euro, kaum Sicherheiten und eine Hausbank, die nach dem ersten Gespräch nur noch vage antwortet: An diesem Punkt hilft der KfW-Gründerkredit StartGeld. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Ausfallrisikos Ihrer Bank. Für Gründer ohne Grundstück oder Bürgen entscheidet das oft darüber, ob der Kredit zustande kommt. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wer gefördert wird, wie der Antrag über die Hausbank abläuft und was ein Kredit über 60.000 Euro in zwei Laufzeitvarianten kostet. Alle Programmangaben haben den Stand Januar 2026. Der Zinssatz ändert sich laufend und steht deshalb nicht als feste Zahl im Text.
Der KfW-Gründerkredit StartGeld bietet bis zu 125.000 Euro bei 80 Prozent Haftungsfreistellung
StartGeld trägt die Programmnummer 067 und gehört zum ERP-Förderprogramm des Bundes. Der Kredit beträgt höchstens 125.000 Euro, davon dürfen bis zu 50.000 Euro in Betriebsmittel fließen. Dazu gehören zum Beispiel das erste Warenlager, Mieten in der Anlaufphase oder Marketingausgaben vor dem ersten Umsatz. Den Rest setzen Sie für Investitionen ein, also für Maschinen, Fahrzeuge, Ladeneinrichtung, Software oder die Übernahme eines bestehenden Betriebs.
Der Kern des Programms ist die Haftungsfreistellung. Fällt der Kredit aus, trägt die Hausbank nur 20 Prozent des Verlusts, die KfW den Rest. Deshalb nehmen Banken bei StartGeld häufig Gründer an, denen sie einen eigenen Kredit verweigern würden. Ein Anspruch auf Bewilligung entsteht daraus nicht. Die Bank prüft Ihr Vorhaben trotzdem und kann bankübliche Sicherheiten verlangen.
Vor dem ersten Termin bei der Bank sollten Sie für sich drei Fragen klären:
Wie hoch ist Ihr gesamter Kapitalbedarf, und wie viel davon sind Betriebsmittel?
Wie lange dauert es realistisch, bis der Betrieb die Raten aus dem laufenden Gewinn trägt?
Welche anderen Förderungen nutzen Sie bereits oder planen Sie, etwa einen Gründungszuschuss?
Die erste Frage zeigt, ob StartGeld überhaupt reicht. Aus der zweiten folgt die Laufzeit. Die dritte ist wichtig, weil StartGeld als De-minimis-Beihilfe vergeben wird. Davon handelt der nächste Abschnitt.
Gefördert werden Gründer und junge Unternehmen unter fünf Jahren Marktpräsenz
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, also natürliche Personen, die ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich starten. Kleine Unternehmen können den Kredit ebenfalls bekommen, solange sie weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind. Ein kleines Unternehmen im Sinne der EU-Definition hat weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Auch die Übernahme eines Betriebs und der Erwerb einer tätigen Beteiligung zählen als Gründung.
Ein Nebenerwerb ist förderfähig, wenn er mittelfristig auf den Vollerwerb angelegt ist. Wer also neben der Festanstellung startet und im Businessplan einen nachvollziehbaren Wechsel in die Vollzeitselbstständigkeit zeigt, kann StartGeld nutzen. Ein dauerhaft geplantes Hobbygeschäft am Wochenende fällt dagegen heraus. Die KfW erwartet außerdem, dass Sie fachlich und kaufmännisch für das Vorhaben qualifiziert sind. Das belegen Sie mit Ausbildung, Berufserfahrung oder Weiterbildungen.
Nicht gefördert werden insbesondere:
Umschuldungen bestehender Kredite und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
Vorhaben, mit denen vor der Antragstellung begonnen wurde
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Sanierungsfälle
Der Grenzfall, an dem viele scheitern, ist der Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt der Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags, etwa die unterschriebene Bestellung der Maschine. Planung, Beratung und das Einholen von Angeboten sind unschädlich. Den Mietvertrag für die Werkstatt unterschreiben Sie also besser erst nach dem Antrag. Wenn das nicht geht, vereinbaren Sie ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Finanzierung scheitert, und klären vorher mit der Bank, ob diese Lösung trägt.
Zur De-minimis-Regel: Ein Unternehmen darf innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro De-minimis-Beihilfen erhalten. Angerechnet wird der Subventionswert des Kredits, nicht der volle Kreditbetrag. Bei der Antragstellung geben Sie an, welche De-minimis-Beihilfen Sie in diesem Zeitraum bereits bekommen haben. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/2831 im Amtsblatt der EU.
StartGeld im Vergleich mit drei gängigen Alternativen (Stand Januar 2026)
StartGeld ist nicht immer die passende Wahl. Die Tabelle stellt die Programme nebeneinander, die Gründer am häufigsten gegeneinander abwägen. Beträge und Laufzeiten beziehen sich auf Januar 2026. Den tagesaktuellen Zinssatz von StartGeld finden Sie auf der Programmseite der KfW zu StartGeld (067) und in deren Konditionenübersicht.
| Kriterium | ERP-Gründerkredit StartGeld | ERP-Gründerkredit Universell | Gründungszuschuss | Bürgschaftsbank |
|---|---|---|---|---|
| Art | Förderkredit über die Hausbank | Förderkredit über die Hausbank | Zuschuss der Agentur für Arbeit | Ausfallbürgschaft für einen Bankkredit |
| Höchstbetrag | 125.000 Euro, davon max. 50.000 Euro Betriebsmittel | deutlich höhere Beträge möglich | ALG-I-Betrag plus 300 Euro für 6 Monate, danach optional 300 Euro für 9 Monate | abhängig vom Bundesland und Vorhaben |
| Risikoübernahme | 80 Prozent durch die KfW | geringer bzw. nur in bestimmten Varianten | entfällt, keine Rückzahlung | Bürgschaft in der Regel bis 80 Prozent des Kredits |
| Laufzeit | bis 5 Jahre (1 tilgungsfrei) oder bis 10 Jahre (2 tilgungsfrei) | länger, je nach Verwendungszweck | 6 plus 9 Monate | an den Kredit gebunden |
| Voraussetzung | Gründung oder unter 5 Jahre am Markt | Gründung oder unter 5 Jahre am Markt | Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen, Ermessensleistung | tragfähiges Vorhaben, Bürgschaftsentgelt |
Gründungszuschuss und StartGeld schließen sich nicht aus. Gerade die Kombination ist verbreitet: Der Zuschuss sichert den Lebensunterhalt in den ersten Monaten, der Kredit finanziert Investitionen und Betriebsmittel. Eine Bürgschaftsbank kommt vor allem dann ins Spiel, wenn Ihr Bedarf über 125.000 Euro liegt oder die Hausbank trotz StartGeld zusätzliche Sicherheiten fordert.
Rechenbeispiel: So viel kosten 60.000 Euro StartGeld bei 5 und 10 Jahren Laufzeit
Eine Fahrradmechanikerin übernimmt eine Werkstatt und braucht 60.000 Euro. Davon entfallen 35.000 Euro auf Werkzeug, Montageständer und Ladeneinrichtung, 25.000 Euro auf Ersatzteillager und Anlaufkosten. Die Betriebsmittel liegen unter der Grenze von 50.000 Euro, das Vorhaben passt also ins Programm.
Für die Rechnung nehmen wir einen Sollzins von 5,0 Prozent pro Jahr an. Diese Zahl dient nur der Veranschaulichung und ist kein aktueller Konditionswert. In der Praxis unterscheiden sich die Zinssätze der beiden Laufzeitvarianten, und Sie setzen für Ihre eigene Kalkulation den Satz aus der KfW-Konditionenübersicht ein. Gerechnet wird vereinfacht mit jährlicher Tilgung in gleich hohen Raten. Bei unterjähriger Tilgung fallen die Zinsen etwas niedriger aus.
Variante A: 10 Jahre Laufzeit, 2 tilgungsfreie Jahre
1.Jahr 1 und 2: nur Zinsen, 60.000 × 5 % = 3.000 Euro pro Jahr, zusammen 6.000 Euro
2.Ab Jahr 3: Tilgung über 8 Jahre, 60.000 ÷ 8 = 7.500 Euro pro Jahr
3.Die Restschulden zu Beginn der Jahre 3 bis 10 betragen 60.000, 52.500, 45.000 und so weiter bis 7.500 Euro, zusammen 270.000 Euro
4.Zinsen in der Tilgungsphase: 270.000 × 5 % = 13.500 Euro
5.Gesamtzinsen: 6.000 + 13.500 = 19.500 Euro
Variante B: 5 Jahre Laufzeit, 1 tilgungsfreies Jahr
1.Jahr 1: nur Zinsen, 3.000 Euro
2.Ab Jahr 2: Tilgung über 4 Jahre, 60.000 ÷ 4 = 15.000 Euro pro Jahr
3.Die Restschulden zu Beginn der Jahre 2 bis 5 betragen 60.000, 45.000, 30.000 und 15.000 Euro, zusammen 150.000 Euro
4.Zinsen in der Tilgungsphase: 150.000 × 5 % = 7.500 Euro
5.Gesamtzinsen: 3.000 + 7.500 = 10.500 Euro
| Kennzahl | Variante A (10 Jahre) | Variante B (5 Jahre) |
|---|---|---|
| Belastung im ersten Tilgungsjahr | 7.500 + 3.000 = 10.500 Euro | 15.000 + 3.000 = 18.000 Euro |
| Monatlich umgerechnet | 875 Euro | 1.500 Euro |
| Gesamtzinsen | 19.500 Euro | 10.500 Euro |
Die kurze Laufzeit spart in diesem Beispiel 9.000 Euro Zinsen. Dafür muss der Betrieb schon ab dem zweiten Jahr monatlich rund 1.500 Euro für den Kredit erwirtschaften, zusätzlich zum Lebensunterhalt der Gründerin. Ob das realistisch ist, zeigt allein die Liquiditätsplanung im Businessplan.
Welche Laufzeit und welche Kombination zu Ihrer Situation passt
Wenn Ihr Geschäft schnell Umsatz bringt, etwa weil Sie Stammkunden aus einer Anstellung mitnehmen, ist die Fünf-Jahres-Variante wirtschaftlich günstiger. Brauchen Sie dagegen eine längere Anlaufzeit, zum Beispiel bei einem Ladengeschäft an einem neuen Standort, verschafft die Zehn-Jahres-Variante mit zwei tilgungsfreien Jahren Luft. Die höheren Gesamtzinsen kaufen in diesem Fall Planungssicherheit.
Einige typische Konstellationen:
Freiberufler mit geringem Investitionsbedarf, etwa unter 15.000 Euro: Hier lohnt der Aufwand eines Förderkredits oft nicht. Ein Kontokorrentrahmen oder Eigenmittel sind schneller verfügbar.
Übernahme eines Betriebs bis 125.000 Euro: StartGeld ist das naheliegende Programm, weil die Haftungsfreistellung fehlende Sicherheiten ausgleicht.
Gründung aus der Arbeitslosigkeit: StartGeld für Investitionen mit dem Gründungszuschuss für den Lebensunterhalt kombinieren. Den Zuschuss beantragen Sie vor der Gewerbeanmeldung bei der Agentur für Arbeit.
Bedarf über 125.000 Euro: StartGeld reicht nicht. Prüfen Sie den ERP-Gründerkredit Universell, eventuell zusammen mit einer Bürgschaftsbank.
Eine Gründungsberatung, etwa bei der IHK oder Handwerkskammer, hilft bei der Wahl der Laufzeit. Ihr Steuerberater kann dabei einschätzen, wie sich Zins und Tilgung auf Ihre Liquidität auswirken.
Der Antrag läuft immer über die Hausbank, nie direkt bei der KfW
Die KfW nimmt keine Anträge von Gründern entgegen. Sie wenden sich an eine Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, die den Antrag stellt und den Kredit später auszahlt. „Hausbank" heißt dabei nicht, dass Sie dort schon Kunde sein müssen. Lehnt eine Bank ab, können Sie es bei einer anderen versuchen. Viele Gründer sprechen deshalb parallel mit zwei Instituten.
Der Ablauf in Schritten:
1.Unterlagen vorbereiten, vor allem Businessplan und Finanzplan. Dauer: je nach Vorarbeit zwei bis sechs Wochen.
2.Finanzierungsgespräch bei der Bank. Bringen Sie den Wunsch nach StartGeld aktiv ein, denn nicht jeder Berater schlägt das Programm von sich aus vor.
3.Prüfung durch die Bank, oft mit Rückfragen zu Umsatzplanung und Qualifikation. Manche Banken verlangen eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle wie IHK, Handwerkskammer oder Steuerberater.
4.Antragstellung durch die Bank bei der KfW. Ab hier gilt der Antrag als gestellt, und Sie dürfen mit dem Vorhaben beginnen.
5.Zusage und Kreditvertrag mit der Bank. Der Zinssatz wird zu diesem Zeitpunkt für die gesamte Laufzeit festgeschrieben.
6.Abruf und Verwendungsnachweis. Sie müssen belegen können, dass das Geld für die vereinbarten Zwecke verwendet wurde.
Diese Unterlagen verlangt die Bank in aller Regel:
Businessplan mit Geschäftsidee, Markt, Wettbewerb und Marketing
Kapitalbedarfsplan, getrennt nach Investitionen und Betriebsmitteln
Liquiditätsplan für mindestens die ersten zwei bis drei Jahre
Rentabilitätsvorschau mit Umsatz, Kosten und Privatentnahmen
Lebenslauf mit Nachweisen der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation
Angebote oder Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen
Bei Übernahmen: Kaufvertragsentwurf und Jahresabschlüsse des Betriebs
Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
Selbstauskunft und gegebenenfalls Schufa-Auskunft
Wie lange es bis zur Auszahlung dauert, hängt vor allem von der Bank ab. Planen Sie zwischen Erstgespräch und Geld auf dem Konto mehrere Wochen ein und unterschreiben Sie keine Verträge mit festen Lieferterminen, bevor der Antrag gestellt ist.
Häufige Fehler, die den Kredit kosten oder verteuern
Am teuersten ist der verfrühte Vorhabensbeginn. Wer die Maschine bestellt oder den Kaufvertrag für einen Betrieb unterschreibt, bevor die Bank den Antrag bei der KfW gestellt hat, verliert den Förderanspruch für dieses Vorhaben endgültig. Eine nachträgliche Heilung gibt es nicht. Fragen Sie deshalb bei der Bank nach, an welchem Tag der Antrag tatsächlich eingereicht wurde.
Ein zweiter Klassiker ist ein Finanzplan ohne Privatentnahmen. Banken rechnen nach, wovon Sie in der Anlaufphase leben. Fehlt dieser Posten, wirkt der Plan geschönt, und die Ablehnung folgt oft ohne genaue Begründung. Rechnen Sie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Lebenshaltung ehrlich ein.
Weitere Fehler aus der Praxis:
Betriebsmittelanteil zu hoch angesetzt: Mehr als 50.000 Euro für Betriebsmittel lässt das Programm nicht zu. Der Überhang muss anders finanziert werden.
Kreditbetrag zu knapp kalkuliert: Eine Aufstockung nach Abschluss des Vorhabens ist als Nachfinanzierung nicht förderfähig. Planen Sie einen Puffer für unvorhergesehene Kosten ein.
Laufzeit nur nach dem Zins gewählt: Die kurze Variante ist günstiger, kann aber die Liquidität im zweiten Jahr sprengen, wie das Rechenbeispiel zeigt.
De-minimis-Beihilfen vergessen: Frühere Zuschüsse, etwa aus Landesprogrammen, gehören in die Erklärung. Falsche Angaben können zur Rückforderung führen.
Häufige Fragen zum StartGeld
Brauche ich Eigenkapital für StartGeld?
Die KfW schreibt für StartGeld keinen festen Eigenanteil vor. Viele Hausbanken sehen einen eigenen Beitrag aber gern, weil er zeigt, dass Sie selbst ein Risiko tragen. Schon wenige tausend Euro oder eingebrachte Sachmittel wie ein Fahrzeug können das Gespräch erleichtern.
Kann ich StartGeld für ein Vorhaben im Nebenerwerb bekommen?
Ja, wenn der Businessplan zeigt, dass Sie mittelfristig in den Vollerwerb wechseln wollen. Ein Nebenerwerb ohne dieses Ziel ist nicht förderfähig.
Was passiert, wenn meine Bank ablehnt?
Sie können sich an eine andere Bank oder Sparkasse wenden. Fragen Sie nach dem konkreten Ablehnungsgrund. Häufig lässt sich der Finanzplan nachbessern, oder eine Bürgschaftsbank übernimmt den Teil des Risikos, der der Bank zu hoch ist.
Muss ich trotz der Haftungsfreistellung Sicherheiten stellen?
Das entscheidet die Hausbank. Die 80 Prozent Freistellung senken ihr Risiko deutlich. Für die verbleibenden 20 Prozent und aus internen Vorgaben kann sie trotzdem Sicherheiten verlangen, etwa eine Sicherungsübereignung der finanzierten Maschinen.
Ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit?
Nein. Der Sollzins wird bei der Zusage für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Bis zur Zusage gilt der jeweils aktuelle Satz aus der KfW-Konditionenübersicht. Ein Antrag in einer Phase steigender Zinsen kann sich deshalb lohnen, wenn Ihre Unterlagen vollständig sind.
Gibt es weitere Programme zum Vergleich?
Einen Überblick über Förderkredite und Zuschüsse von Bund, Ländern und EU bietet die Förderdatenbank des Bundes. Dort sehen Sie auch Landesprogramme, die sich mit StartGeld kombinieren lassen.