Gründungszuschuss beantragen: Voraussetzungen, Tragfähigkeitsbescheinigung und Förderhöhe mit Rechenbeispiel
Sie möchten sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen? Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen für den Gründungszuschuss gelten, wie Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten und mit welcher Förderung Sie rechnen können.
Veröffentlicht am 24. September 2026 · 7 Min. Lesezeit

Der Gründungszuschuss richtet sich an Menschen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld heraus ein eigenes Unternehmen gründen. Die Agentur für Arbeit zahlt dann sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich, auf Antrag folgen neun weitere Monate mit 300 Euro. Voraussetzung sind ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen Arbeitslosengeld und eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Alle Angaben in diesem Artikel haben den Stand Januar 2026.
Gründungszuschuss beantragen: Diese Kriterien entscheiden über Ihre Chancen
Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit prüft deshalb zwei Dinge: ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und ob die Förderung im Einzelfall sinnvoll ist. Beim zweiten Punkt greift der sogenannte Vermittlungsvorrang. Hält Ihre Vermittlungsfachkraft eine Anstellung in Ihrem Beruf für kurzfristig erreichbar, kann sie den Antrag ablehnen, auch wenn Ihr Konzept überzeugt.
Für Ihre Entscheidung zählen vor allem diese Punkte:
Ihr verbleibender Anspruch auf Arbeitslosengeld am Tag vor der Gründung
die Frage, ob Sie die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben werden
ein schlüssiger Businessplan, den eine fachkundige Stelle als tragfähig bestätigt
Ihre fachliche und kaufmännische Eignung für das Vorhaben
der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Beginn der Selbstständigkeit gestellt sein
Hauptberuflich heißt in der Praxis, dass die Selbstständigkeit Ihre Haupterwerbsquelle wird und den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit bindet. Wer weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, gilt nach dem Arbeitslosenrecht weiterhin als arbeitslos. Eine Gründung in diesem Umfang ist deshalb nicht förderfähig. Die Rechtsgrundlage des Gründungszuschusses finden Sie in § 93 und § 94 SGB III.
Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und StartGeld im Vergleich
Nicht jede Gründung aus der Arbeitslosigkeit passt zum Gründungszuschuss. Wer Bürgergeld bezieht oder zu wenig Restanspruch hat, landet bei anderen Instrumenten. Die folgende Übersicht stellt die gängigen Wege nebeneinander.
| Förderung | Für wen | Höhe | Dauer | Rechtsanspruch |
|---|---|---|---|---|
| Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) | Bezieher von Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch | zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach 300 Euro | 6 plus 9 Monate | nein |
| Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) | Bezieher von Bürgergeld | individuell vom Jobcenter festgelegt | bis zu 24 Monate | nein |
| Leistungen für Selbstständige (§ 16c SGB II) | Bezieher von Bürgergeld | Zuschüsse für Sachgüter bis 5.000 Euro, zusätzlich Darlehen möglich | einmalig | nein |
| ERP-Gründerkredit StartGeld (KfW) | Gründer mit kleinem Kapitalbedarf | Kredit bis 125.000 Euro über die Hausbank | Laufzeit bis 10 Jahre | nein, Kreditprüfung der Bank |
Stand: Januar 2026. Die Konditionen der KfW, insbesondere der Zinssatz, ändern sich laufend. Aktuelle Werte veröffentlicht die KfW auf der Seite zum ERP-Gründerkredit StartGeld/).
Der KfW-Kredit lässt sich grundsätzlich mit dem Gründungszuschuss kombinieren, weil er Investitionen und Betriebsmittel finanziert, während der Zuschuss Ihren Lebensunterhalt absichert. Einstiegsgeld und Gründungszuschuss schließen sich dagegen aus, da sie an unterschiedliche Leistungssysteme gekoppelt sind.
Förderhöhe in zwei Phasen: Rechenbeispiel mit 15 Monaten
Die erste Förderphase dauert sechs Monate. In dieser Zeit erhalten Sie monatlich einen Betrag in Höhe Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Hinzu kommen 300 Euro, die zur sozialen Absicherung gedacht sind, etwa für Kranken- und Rentenversicherung. Die zweite Phase umfasst neun Monate mit 300 Euro monatlich. Sie müssen diese Verlängerung gesondert beantragen und dabei nachweisen, dass Sie intensiv und hauptberuflich unternehmerisch tätig sind.
Ein Beispiel mit echten Zahlen: Frau Keller war als Projektassistentin angestellt und bezieht Arbeitslosengeld mit einem Tagessatz von 55 Euro. Die Agentur rechnet mit 30 Tagen pro Monat.
1.Monatliches Arbeitslosengeld: 55 Euro × 30 Tage = 1.650 Euro
2.Zuschuss in Phase 1: 1.650 Euro + 300 Euro = 1.950 Euro pro Monat
3.Summe Phase 1: 1.950 Euro × 6 Monate = 11.700 Euro
4.Summe Phase 2: 300 Euro × 9 Monate = 2.700 Euro
5.Gesamtförderung über 15 Monate: 11.700 Euro + 2.700 Euro = 14.400 Euro
Der Zuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Er zählt also nicht zu Ihrem Gewinn aus der Selbstständigkeit und taucht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht als Betriebseinnahme auf.
Weniger bekannt ist die Auswirkung auf Ihren Arbeitslosengeldanspruch. Jeder Tag der ersten Förderphase mindert den Restanspruch um einen Tag. Hatte Frau Keller ursprünglich 360 Tage Anspruch und davon 90 bereits verbraucht, standen ihr bei der Gründung 270 Tage zu. Nach sechs Monaten Phase 1 sind 180 Tage abgezogen, es bleiben 90 Tage. Scheitert das Unternehmen, kann sie diesen Rest später noch nutzen, solange seit Entstehung des Anspruchs keine vier Jahre vergangen sind. Die zweite Phase verbraucht keinen Anspruch.
Tragfähigkeitsbescheinigung: Wer sie ausstellt und was sie kostet
Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, die bestätigt, dass Ihr Vorhaben eine ausreichende Lebensgrundlage bieten kann. Als fachkundig gelten laut Gesetz insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. In der Praxis akzeptieren die Agenturen auch Gründungsberater, Steuerberaterinnen und Wirtschaftsprüfer.
Die Kosten unterscheiden sich stark je nach Stelle. Manche Kammern stellen die Bescheinigung für Mitglieder oder künftige Mitglieder kostenfrei aus, andere erheben eine Gebühr. Private Berater und Steuerbüros rechnen nach Aufwand ab, der Betrag hängt vom Umfang der Prüfung und davon ab, ob Sie einen fertigen Businessplan mitbringen. Fragen Sie vorab nach dem Preis und nach der Bearbeitungszeit, denn einige Kammern arbeiten mit festen Sprechtagen.
Für die Prüfung benötigt die Stelle in der Regel folgende Unterlagen:
Businessplan mit Geschäftsidee, Zielgruppe, Wettbewerb und Preisgestaltung
Kapitalbedarfsplan mit Investitionen und Anlaufkosten
Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, woher das Geld kommt
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre
Liquiditätsplanung für die ersten zwölf bis 24 Monate
tabellarischer Lebenslauf mit Qualifikationen, die zum Vorhaben passen
Entscheidend ist die Rentabilitätsvorschau. Die fachkundige Stelle prüft, ob nach Abzug aller Kosten, Steuern und Versicherungen ein Einkommen übrig bleibt, das Ihren Lebensunterhalt deckt. Unrealistisch hohe Umsätze im ersten Jahr fallen dabei ebenso auf wie vergessene Posten, etwa die Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie als Selbstständiger allein tragen.
Antragsweg Schritt für Schritt mit Unterlagenliste
Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge. Wer die Schritte vertauscht, riskiert die Ablehnung.
1.Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft vereinbaren und die Gründungsabsicht offen ansprechen
2.Antragsformular für den Gründungszuschuss bei der Agentur anfordern oder online abrufen
3.Businessplan fertigstellen und bei einer fachkundigen Stelle die Tragfähigkeitsbescheinigung einholen
4.Antrag vollständig einreichen, und zwar vor dem ersten Tag der Selbstständigkeit
5.Gewerbe anmelden oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, mit dem Datum, das Sie im Antrag angegeben haben
6.Nach etwa fünf Monaten den Antrag für die zweite Phase vorbereiten
Dem Antrag legen Sie bei: das ausgefüllte Formular, die Tragfähigkeitsbescheinigung, den Businessplan mit Finanzteil, Ihren Lebenslauf sowie Nachweise über Qualifikationen. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten kommen Genehmigungen hinzu, im zulassungspflichtigen Handwerk etwa der Nachweis zur Eintragung in die Handwerksrolle. Die Formulare und Hinweise stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Seite zum Gründungszuschuss bereit.
Die Selbstständigkeit darf erst nach Antragstellung beginnen. Rechtlich genügt der Eingang des Antrags, die Bewilligung müssen Sie nicht abwarten. Wer vorher startet, hat keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld und kann deshalb auch keinen Zuschuss bekommen. Ein zu früh datierter Gewerbeschein reicht für die Ablehnung.
Welche Absicherung Sie ab dem ersten Tag selbst regeln müssen
Mit Beginn der Selbstständigkeit endet der Bezug von Arbeitslosengeld und damit die Versicherung über die Agentur. Um die Kranken- und Pflegeversicherung kümmern Sie sich selbst, entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat. Die Beiträge hängen vom Einkommen ab und unterliegen einer Mindestbemessungsgrundlage. Ihre Krankenkasse nennt Ihnen den konkreten Betrag.
Freiwillig weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben können Sie ebenfalls. Der Antrag auf Versicherungspflicht auf Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Selbstständigkeit bei der Agentur eingehen. Diese Frist lässt sich nicht verlängern. Der Beitragssatz liegt bei 2,6 Prozent, bemessen an einer festen Bezugsgröße. Im Gründungsjahr und im Folgejahr gilt die halbe Bezugsgröße, was den Beitrag spürbar senkt. Scheitert das Unternehmen später, sichert diese Versicherung einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wann der Gründungszuschuss passt und wann eine Alternative besser ist
Für Angestellte in Branchen mit gutem Arbeitsmarkt wird es schwierig. Sucht die Region händeringend Fachkräfte mit Ihrer Qualifikation, argumentiert die Agentur mit dem Vermittlungsvorrang. In diesem Fall hilft es, im Gespräch darzulegen, warum eine Anstellung für Sie nicht in Frage kommt, und bereits Kundenkontakte oder Absichtserklärungen vorzulegen.
Wer weniger als 150 Tage Restanspruch hat, bekommt keinen Gründungszuschuss. Hier lohnt sich der Blick auf den Zeitpunkt: Jeder Tag, den Sie mit der Gründung warten, verkürzt den Restanspruch. Beziehen Sie Bürgergeld, führt der Weg über das Jobcenter und das Einstiegsgeld. Bei höherem Investitionsbedarf deckt der Gründungszuschuss nur die Lebenshaltung ab, die Finanzierung von Maschinen, Fahrzeug oder Warenlager läuft dann über die Hausbank oder einen KfW-Kredit.
Ausschlussgründe und häufige Fehler beim Antrag
Das Gesetz schließt die Förderung in mehreren Fällen aus. Haben Sie in den letzten 24 Monaten bereits eine Förderung für eine Existenzgründung nach dem SGB III erhalten, ist ein neuer Zuschuss grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso gibt es keine Zahlung, solange Ihr Arbeitslosengeld ruht, etwa während einer Sperrzeit. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze endet die Förderung ab dem Folgemonat.
Die Sperrzeit ist der häufigste Stolperstein. Wer selbst kündigt, um zu gründen, erhält in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen. In dieser Zeit ruht der Anspruch, und die Anspruchsdauer verkürzt sich zusätzlich um mindestens ein Viertel. Damit rutscht der Restanspruch schnell unter die Grenze von 150 Tagen.
Weitere Fehler, die in der Praxis zur Ablehnung oder Rückforderung führen:
Gewerbeanmeldung vor Antragstellung, oft aus Unwissenheit schon während der Kündigungsfrist
Businessplan ohne Einplanung von Krankenversicherung und Steuern, der bei der Prüfung durchfällt
Antrag für die zweite Phase ohne Nachweise wie Rechnungen, Kundenaufträge oder Marketingaktivitäten
verpasste Dreimonatsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung
Nebentätigkeit, die während der Arbeitslosigkeit schon so stark gewachsen ist, dass die Agentur die Gründung als bereits erfolgt ansieht
Gerade bei einer bestehenden Nebentätigkeit oder einer drohenden Sperrzeit lohnt vor der Kündigung ein Gespräch mit einer Gründungsberatung der IHK oder einer Fachanwältin für Sozialrecht, weil sich die Folgen nachträglich kaum korrigieren lassen.
Häufige Fragen zum Gründungszuschuss
Kann ich den Gründungszuschuss auch als Freiberuflerin bekommen?
Ja. Die Förderung gilt für jede hauptberufliche selbstständige Tätigkeit, also auch für Freie Berufe. Statt der Gewerbeanmeldung zeigen Sie die Tätigkeit beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Die Tragfähigkeitsbescheinigung kann dann auch eine berufsständische Kammer ausstellen.
Was passiert, wenn ich die Selbstständigkeit vor Ablauf der 15 Monate aufgebe?
Die Zahlung endet mit dem Monat der Aufgabe. Eine Rückforderung droht in der Regel nur, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder die Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wurde. Den verbliebenen Restanspruch auf Arbeitslosengeld können Sie innerhalb der Vierjahresfrist wieder nutzen.
Darf ich während der Förderung Mitarbeiter einstellen?
Ja, dagegen spricht nichts. Die Förderung hängt an Ihrer eigenen hauptberuflichen Tätigkeit, nicht an der Betriebsgröße.
Kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Weil es sich um eine Ermessensleistung handelt, prüft die Agentur dabei vor allem, ob sie ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Eine nachvollziehbare Begründung, warum eine Vermittlung in Arbeit für Sie nicht in Betracht kommt, erhöht die Erfolgsaussichten.
Muss ich mit dem Gründungszuschuss eine bestimmte Rechtsform wählen?
Nein. Einzelunternehmen, Freiberufler, Personengesellschaften und auch eine GmbH-Gründung kommen grundsätzlich in Frage. Bei einer Gesellschaft muss Ihre eigene Tätigkeit hauptberuflich und selbstständig sein, bei Gesellschafter-Geschäftsführern prüft die Agentur das im Einzelfall.