Factoring für Selbstständige: Ablauf, Gebühren und wann sich der Forderungsverkauf lohnt – mit Rechenbeispiel
Lange Zahlungsziele bremsen Ihre Liquidität? Beim Factoring verkaufen Sie offene Rechnungen und erhalten meist 80 bis 90 Prozent des Betrags innerhalb weniger Tage. Hier erfahren Sie, wie echtes und unechtes Factoring funktionieren, welche Gebühren anfallen und ob sich das für Ihr Unternehmen rechnet.
Veröffentlicht am 16. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Factoring für Selbstständige bedeutet: Sie verkaufen eine offene Rechnung an einen Factoringanbieter und erhalten sofort einen Großteil des Betrags, statt 30, 60 oder 90 Tage auf Ihren Kunden zu warten. Dafür zahlen Sie eine Gebühr und Zinsen auf den ausgezahlten Betrag. Ob sich das rechnet, hängt von Ihren Kunden ab, von der Rechnungshöhe und davon, was eine Alternative wie der Kontokorrentkredit kosten würde.
Üblich ist eine Sofortauszahlung von 80 bis 90 Prozent der Rechnungssumme. Den Rest erhalten Sie, sobald Ihr Kunde an den Factor gezahlt hat, abzüglich der Kosten. Die rechtlichen Hinweise in diesem Artikel haben den Stand Januar 2026. Konkrete Konditionen legt jeder Anbieter selbst fest, deshalb arbeitet das Rechenbeispiel mit einem ausdrücklich angenommenen Angebot.
Wann sich Factoring für Selbstständige lohnt: die Prüfkriterien vorab
Bevor Sie Angebote einholen, lohnt ein Blick auf Ihre Kundenstruktur. Factoring funktioniert fast ausschließlich bei Rechnungen an Geschäftskunden. Der Factor kauft die Forderung und prüft deshalb vor allem die Zahlungsfähigkeit Ihres Kunden, weniger Ihre eigene. Wer überwiegend an Privatpersonen verkauft, findet kaum ein passendes Angebot.
Für die Entscheidung kommt es auf diese Punkte an:
Zahlungsziele: Bei Zahlungszielen von 45 Tagen und mehr bringt Factoring spürbar Liquidität. Bei 14 Tagen bleibt kaum Effekt übrig.
Bonität der Kunden: Mittelständische Firmen, Konzerne und öffentliche Auftraggeber werden in der Regel angekauft. Bei Kunden mit schwacher Bonität lehnt der Factor ab oder ändert die Konditionen.
Rechnungsgröße: Feste Bearbeitungskosten pro Rechnung fallen bei kleinen Beträgen stärker ins Gewicht.
Abtretbarkeit: Die Forderung muss rechtlich verkaufbar sein. Ein vertragliches Abtretungsverbot oder eine berufsrechtliche Schweigepflicht kann das verhindern.
Bestehende Finanzierung: Hat Ihre Hausbank sich per Globalzession alle Forderungen abtreten lassen, kollidiert das mit dem Factoring.
Eine einfache Faustprüfung: Wenn Sie mehrmals im Jahr Gehälter, Material oder Steuervorauszahlungen nur deshalb schieben müssen, weil ein zuverlässiger Großkunde erst nach zwei Monaten zahlt, ist Factoring ein ernsthafter Kandidat. Liegt das Problem dagegen bei Kunden, die gar nicht zahlen, hilft zuerst ein konsequentes Mahnwesen mit klaren Fristen.
Echtes und unechtes Factoring unterscheiden sich beim Ausfallrisiko
Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko, dass Ihr Kunde zahlungsunfähig wird. Fachleute nennen das Delkrederefunktion. Fällt der Kunde in die Insolvenz, behalten Sie das Geld aus dem Forderungsverkauf. Diese Absicherung schlägt sich in einer höheren Gebühr nieder und setzt voraus, dass der Factor jeden Kunden vorab prüft und ein Ankaufslimit festlegt.
Unechtes Factoring ist rechtlich eher eine Kreditfinanzierung. Sie bekommen den Vorschuss, das Ausfallrisiko bleibt aber bei Ihnen. Zahlt der Kunde nicht, belastet der Factor Sie zurück. In Deutschland ist das unechte Factoring weniger verbreitet, vor allem weil viele Selbstständige gerade die Absicherung suchen.
In beiden Varianten haften Sie dafür, dass die Forderung besteht und einredefrei ist. Diese sogenannte Veritätshaftung greift, wenn der Kunde wegen Mängeln kürzt, eine Gegenforderung aufrechnet oder die Leistung bestreitet. Dann trägt kein Factor das Risiko, auch nicht beim echten Factoring.
Unabhängig davon wählen Sie zwischen offenem und stillem Verfahren:
Offenes Factoring: Ihr Kunde erfährt von der Abtretung und zahlt direkt an den Factor. Auf der Rechnung steht ein Abtretungshinweis mit der Bankverbindung des Factors.
Stilles Factoring: Der Kunde zahlt weiter an Sie, Sie leiten das Geld weiter. Viele Anbieter verlangen dafür ein größeres Volumen und eine gute eigene Bonität.
Factoring ist in Deutschland eine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung. Ob ein Anbieter die nötige Erlaubnis hat, prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Factoringvarianten und Alternativen im direkten Vergleich
Die Tabelle stellt die gängigen Wege gegenüber, offene Rechnungen schneller zu Geld zu machen. Sie nennt bewusst keine Anbieterkonditionen, weil diese individuell verhandelt werden. Stand der Einordnung: Januar 2026.
| Weg | Wer trägt das Ausfallrisiko | Typischer Einsatz | Kostenbestandteile | Bindung |
|---|---|---|---|---|
| Full-Service-Factoring (echt, offen) | Factor | Laufende B2B-Umsätze, mehrere Kunden | Factoringgebühr, Zinsen, Prüfgebühren | Rahmenvertrag, oft mit Mindestlaufzeit |
| Einzelrechnungsfactoring | je nach Vertrag | Einzelne große Rechnungen | Gebühr pro Rechnung, teils inkl. Zinsen | Meist keine Mindestlaufzeit |
| Unechtes Factoring | Sie | Finanzierungslücken ohne Absicherungsbedarf | Zinsen, geringere Gebühr | Rahmenvertrag |
| Kontokorrentkredit | Sie | Allgemeine Liquiditätsreserve | Sollzinsen, bei Überziehung höher | Kreditlinie der Bank, Bonitätsprüfung |
| Skonto anbieten | Sie | Kunden zahlen gern früh | Nachlass auf das Entgelt | Keine |
| Abschlagsrechnungen | Sie | Projekte über mehrere Wochen | Keine direkten Kosten | Muss im Vertrag stehen |
Für Selbstständige mit geringem Rechnungsvolumen ist das Einzelrechnungsfactoring oft der realistische Einstieg. Full-Service-Verträge setzen bei vielen Anbietern einen jährlichen Mindestumsatz voraus, und der liegt häufig über dem, was Einzelunternehmer erreichen.
Gebühren beim Factoring: was ein Angebot enthalten muss
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Wer nur auf die Factoringgebühr schaut, vergleicht falsch. Fordern Sie jedes Angebot so an, dass alle Posten einzeln ausgewiesen sind.
Factoringgebühr: ein Prozentsatz vom Rechnungsbetrag, meist vom Bruttobetrag. Sie deckt Debitorenmanagement, Inkasso und beim echten Factoring den Ausfallschutz. In Angeboten liegt sie häufig im Bereich von etwa 0,5 bis 3 Prozent, kleine Volumina eher am oberen Ende. Eine verbindliche Marktübersicht existiert nicht.
Zinsen: berechnet auf den ausgezahlten Vorschuss für die Tage bis zum Zahlungseingang. Viele Anbieter koppeln den Satz an einen Referenzzins plus Aufschlag.
Prüfgebühren: einmalig oder pro neuem Kunden für die Bonitätsprüfung.
Mindestgebühren: ein fixer Jahres- oder Monatsbetrag, der auch dann fällig wird, wenn Sie wenig einreichen.
Gebühren pro Rechnung: bei manchen Modellen ein fester Eurobetrag je eingereichtem Beleg.
Auf die Factoringgebühr fällt in der Regel Umsatzsteuer an. Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, holen Sie diese über die Voranmeldung zurück. Als Kleinunternehmer ist sie für Sie ein echter Kostenbestandteil. Die steuerliche Einordnung von Forderungsverkäufen regelt das Bundesfinanzministerium im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 2.4. Bei Unklarheiten, etwa zur Umsatzsteuer bei späterem Forderungsausfall, ist eine kurze Rückfrage bei Ihrer Steuerberatung sinnvoll.
Für Gewerbetreibende kommt die Gewerbesteuer hinzu. Diskontbeträge aus dem Verkauf von Geldforderungen gehören zu den Finanzierungsentgelten, die anteilig hinzugerechnet werden können. Das wirkt sich erst aus, wenn die Summe aller Finanzierungsanteile den Freibetrag von 200.000 Euro übersteigt. Für die meisten Selbstständigen bleibt das folgenlos.
Rechenbeispiel: was eine Rechnung über 14.280 Euro beim Factoring kostet
Ein selbstständiger IT-Dienstleister stellt einem Industriekunden 12.000 Euro netto in Rechnung. Mit 19 Prozent Umsatzsteuer ergibt das 14.280 Euro brutto. Das Zahlungsziel beträgt 60 Tage, und der Kunde zahlt erfahrungsgemäß pünktlich am letzten Tag. Für das Beispiel nehmen wir folgendes Angebot an: 90 Prozent Sofortauszahlung, 1,5 Prozent Factoringgebühr auf den Bruttobetrag, 6 Prozent Jahreszins auf den Vorschuss bei 360 Zinstagen, keine weiteren Gebühren.
Schritt für Schritt:
1.Sofortauszahlung: 14.280 Euro × 90 Prozent = 12.852 Euro
2.Sicherheitseinbehalt: 14.280 Euro − 12.852 Euro = 1.428 Euro
3.Factoringgebühr: 14.280 Euro × 1,5 Prozent = 214,20 Euro netto, dazu 40,70 Euro Umsatzsteuer
4.Zinsen: 12.852 Euro × 6 Prozent × 60 / 360 = 128,52 Euro
5.Nettokosten bei Vorsteuerabzug: 214,20 Euro + 128,52 Euro = 342,72 Euro
Nach dem Zahlungseingang beim Factor erhält der Dienstleister den Einbehalt von 1.428 Euro abzüglich der Kosten. Unter dem Strich kostet ihn die vorgezogene Liquidität 342,72 Euro, das sind 2,86 Prozent vom Nettoumsatz. Auf ein Jahr hochgerechnet entspricht das einer Finanzierung von rund 16 Prozent, denn 342,72 Euro sind 2,67 Prozent des Vorschusses für zwei Monate.
Zum Vergleich zwei Alternativen. Ein Kontokorrentkredit mit angenommenen 11 Prozent Sollzins würde für dieselbe Summe und Dauer 12.852 Euro × 11 Prozent × 60 / 360 = 235,62 Euro kosten. Ein Skonto von 2 Prozent für Zahlung innerhalb von zehn Tagen verringert das Entgelt um 240 Euro netto, weil sich mit dem Nachlass auch die geschuldete Umsatzsteuer reduziert. Ob der Kunde Skonto zieht, entscheidet allerdings er.
Rein rechnerisch ist Factoring im Beispiel die teuerste Variante. Das Bild ändert sich, wenn kein Kontokorrentrahmen verfügbar ist oder wenn der Ausfallschutz Gewicht hat: Fällt dieser eine Kunde aus, fehlen beim Dienstleister 14.280 Euro, ein Betrag, den viele Einzelunternehmer nicht verkraften. Diese Absicherung kauft er beim echten Factoring mit. Wer seine Zahlungsströme in einer Liquiditätsplanung erfasst, sieht schnell, ob der Engpass einmalig ist oder regelmäßig auftritt.
Ablauf und Unterlagen: so kommen Sie zum Factoringvertrag
Der Weg zum ersten angekauften Beleg dauert je nach Anbieter einige Tage bis wenige Wochen. Am längsten braucht meist die Prüfung Ihrer Kunden. Viele Anbieter werben nach Vertragsschluss mit Auszahlung innerhalb von 24 bis 48 Stunden; verbindlich ist, was im Vertrag steht.
1.Anfrage mit Eckdaten: Jahresumsatz, Zahl der Geschäftskunden, durchschnittliche Rechnungshöhe, übliche Zahlungsziele.
2.Bonitätsprüfung Ihrer Kunden: Der Factor legt für jeden Kunden ein Limit fest, bis zu dem er Forderungen ankauft.
3.Vertragsangebot: Rahmenvertrag oder Einzelvereinbarung mit allen Gebühren, Laufzeit und Kündigungsfrist.
4.Abstimmung mit der Hausbank: Eine bestehende Globalzession muss für die verkauften Forderungen freigegeben werden.
5.Rechnungsstellung: Beim offenen Verfahren tragen Sie den Abtretungshinweis und die Bankverbindung des Factors auf der Rechnung ein.
6.Einreichung und Auszahlung: Sie laden die Rechnung hoch, der Factor zahlt den vereinbarten Vorschuss aus.
Diese Unterlagen werden üblicherweise verlangt:
Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Freiberuflern ein Nachweis der Tätigkeit
Ausweisdokument des Inhabers oder der Geschäftsführung
aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung und letzter Jahresabschluss oder letzte Einnahmenüberschussrechnung
Offene-Posten-Liste mit Kundennamen, Beträgen und Fälligkeiten
Musterrechnungen und, wenn vorhanden, Rahmenverträge mit den wichtigsten Kunden
Gerade die Kundenverträge sollten Sie vorher selbst lesen. Darin steht oft, ob eine Abtretung überhaupt erlaubt ist.
Ausschlussgründe, Vertragsfallen und häufige Fehler
Ein Abtretungsverbot in Ihrem Kundenvertrag blockiert das Factoring nicht immer. Zwischen Kaufleuten ist eine Abtretung von Geldforderungen trotz Verbots wirksam, ebenso gegenüber Behörden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wie es § 354a HGB regelt. Freiberufler sind aber keine Kaufleute. Bei ihnen kann ein vertragliches Abtretungsverbot den Verkauf verhindern. Ärzte, Rechtsanwältinnen und Steuerberater unterliegen zusätzlich einer Schweigepflicht und dürfen Forderungen meist nur mit Einwilligung des Mandanten oder Patienten abtreten.
Schwierig sind außerdem Branchen mit unsicherer Forderungshöhe. Im Bau sind Abschlagsrechnungen, Gewährleistungseinbehalte und Nachtragsstreitigkeiten üblich, viele Factoren lehnen solche Forderungen ab oder kaufen nur Schlussrechnungen nach Abnahme. Ähnliches gilt für Leistungen, die der Kunde erst abnehmen muss.
Die häufigsten Fehler aus der Praxis:
Nur die Factoringgebühr verglichen: Mindestgebühren und Prüfkosten machen kleine Volumina teurer, als die Prozentzahl vermuten lässt.
Mindestlaufzeit übersehen: Rahmenverträge binden oft ein bis zwei Jahre. Wer nur einen saisonalen Engpass überbrücken will, ist mit Einzelrechnungsfactoring besser bedient.
Globalzession der Hausbank ignoriert: Wer Forderungen verkauft, die bereits an die Bank abgetreten sind, verstößt gegen den Kreditvertrag.
Mängelrügen unterschätzt: Kürzt der Kunde die Rechnung, haften Sie trotz echtem Factoring für die Differenz.
Kunden nicht informiert: Beim offenen Verfahren zahlt mancher Kunde aus Gewohnheit weiter auf Ihr Konto. Das Geld müssen Sie dann unverzüglich weiterleiten.
Kommt Factoring nicht infrage, bleiben andere Wege: kürzere Zahlungsziele im Angebot, Abschlagsrechnungen bei längeren Projekten, ein Skontoangebot oder ein Kontokorrentrahmen bei der Hausbank. Vor der Unterschrift unter einen Rahmenvertrag mit Laufzeitbindung lohnt ein Gespräch mit Ihrer Steuerberatung oder der Gründungsberatung der IHK.
FAQ zum Factoring für Selbstständige
Erfährt mein Kunde, dass ich Factoring nutze?
Beim offenen Verfahren ja, denn die Rechnung trägt einen Abtretungshinweis und er zahlt an den Factor. In vielen Branchen ist das inzwischen üblich und wird nicht als Zeichen finanzieller Schwäche gelesen.
Wer das vermeiden will, braucht stilles Factoring. Das bieten Factoren meist nur bei größeren Umsätzen und guter eigener Bonität an.
Kann ich als Kleinunternehmer Factoring nutzen?
Grundsätzlich ja, sofern Ihre Kunden Unternehmen sind und die Forderungen abtretbar sind. Einzelrechnungsfactoring passt in diesem Fall oft besser als ein Rahmenvertrag mit Mindestumsatz.
Beachten Sie, dass Sie die Umsatzsteuer auf die Factoringgebühr als Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer abziehen können. Die effektiven Kosten liegen dadurch höher als im Rechenbeispiel.
Was passiert, wenn mein Kunde gar nicht zahlt?
Beim echten Factoring trägt der Factor den Ausfall, wenn der Kunde zahlungsunfähig ist und die Forderung innerhalb des Ankaufslimits lag. Sie behalten den ausgezahlten Betrag.
Beim unechten Factoring wird der Vorschuss zurückbelastet. Bestreitet der Kunde die Forderung wegen Mängeln, haften Sie in beiden Varianten selbst.
Taucht Factoring in meiner Schufa-Auskunft auf?
Der Verkauf von Forderungen ist kein Kredit im klassischen Sinn und wird in der Regel nicht als Verbindlichkeit gemeldet. Beim unechten Factoring kann das anders aussehen, weil es wirtschaftlich einer Kreditfinanzierung entspricht.
Klären Sie die Meldepraxis vor Vertragsschluss direkt beim Anbieter und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.