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EXIST-Gründerstipendium: Voraussetzungen, bis zu 3.000 Euro monatlich und Antrag über die Hochschule mit Rechenbeispiel

Sie wollen aus der Hochschule heraus gründen? Das EXIST-Gründerstipendium finanziert bis zu zwölf Monate Ihren Lebensunterhalt, Sachausgaben und Coaching. Wir zeigen Ihnen, wer gefördert wird, wie der Antrag über die Hochschule abläuft und was ein Gründerteam insgesamt erhalten kann.

Veröffentlicht am 19. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Titelbild — Annie Spratt / unsplash
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Ein Teil des Gründerteams ist noch an der Hochschule, der andere hat gerade den Abschluss gemacht: Genau für diese Phase gibt es das EXIST-Gründerstipendium. Es zahlt bis zu zwölf Monate lang ein persönliches Stipendium zwischen 1.000 und 3.000 Euro im Monat. Hinzu kommen bis zu 30.000 Euro für Sachausgaben und 5.000 Euro für Coaching. Den Antrag stellen Sie nicht selbst beim Bund. Er läuft über die Hochschule, die das Geld formal erhält und an Sie weiterreicht.

Das Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kofinanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Die Beträge in diesem Artikel entsprechen dem Stand Januar 2026. Weil Richtlinien angepasst werden, sollten Sie vor dem Antrag die aktuellen Programmbedingungen auf der offiziellen Programmseite von EXIST prüfen. Dieser Artikel wird jährlich aktualisiert.

Worauf es beim EXIST-Gründerstipendium vor dem Antrag ankommt

Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, entscheidet sich an vier Punkten. Wichtig ist zuerst Ihr persönlicher Status. Gefördert werden Studierende, die mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, außerdem Absolventinnen und Absolventen, deren Abschluss höchstens fünf Jahre zurückliegt. Dazu kommen wissenschaftliche Mitarbeitende von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wer vor sieben Jahren den Master gemacht hat und seither in der Industrie arbeitet, fällt allein nicht unter das Programm.

Zweitens muss die Idee innovativ sein. Gefördert werden technologieorientierte Gründungen und wissensbasierte Dienstleistungen mit deutlichem Alleinstellungsmerkmal und realistischen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Ein klassischer Onlineshop für Handelsware oder eine Agentur ohne eigenes Verfahren erfüllt das in der Regel nicht. Drittens braucht das Team eine aufnehmende Hochschule oder Forschungseinrichtung mit Gründungsnetzwerk. Viertens gilt eine Obergrenze: Pro Vorhaben erhalten höchstens drei Personen ein Stipendium.

Diese Fragen sollten Sie vor dem ersten Gespräch beantworten können:

Wann wurde der Abschluss jedes Teammitglieds erteilt, und liegt er weniger als fünf Jahre zurück?

Welche Person im Team bringt das technische oder fachliche Kernwissen ein?

Gibt es an der Hochschule eine Professorin oder einen Professor, die das Vorhaben als Mentor begleiten würden?

Ist bereits ein Unternehmen gegründet oder ein Gewerbe angemeldet?

Die letzte Frage wird oft unterschätzt. Das Stipendium ist für die Vorgründungsphase gedacht, in der Sie Produkt und Geschäftsmodell bis zur Gründungsreife entwickeln. Eine bereits eingetragene GmbH kann die Förderung gefährden. Klären Sie den Einzelfall mit dem Gründungsnetzwerk, bevor Sie zum Notar gehen.

Fördersätze: 1.000 bis 3.000 Euro monatlich je nach Qualifikation

Die Höhe des persönlichen Stipendiums richtet sich nach dem höchsten Abschluss. Für jedes Kind kommt ein Zuschlag hinzu. Aus dem Stipendium bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt und auch Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, für die Sie während der Förderung selbst sorgen. Ein Arbeitsverhältnis mit der Hochschule entsteht nicht.

FörderbausteinBetragBemerkung
Stipendium mit Promotion3.000 € pro Monathöchster Satz
Stipendium mit Hochschulabschluss2.500 € pro MonatBachelor, Master, Diplom
Stipendium mit abgeschlossener Berufsausbildung2.000 € pro Monatetwa technisches Personal im Team
Stipendium für Studierende1.000 € pro Monatmindestens halbes Studium absolviert
Kinderzuschlag150 € pro Kind und Monatzusätzlich zum Stipendium
Sachausgaben Einzelgründungbis 10.000 €gesamte Laufzeit
Sachausgaben Teambis 30.000 €gesamte Laufzeit
Coaching5.000 €gründungsbezogene Beratung
Laufzeitbis 12 Monatekeine Verlängerung im Stipendium

Stand: Januar 2026, Quelle: Programmbedingungen EXIST-Gründerstipendium.

Zu den Sachausgaben zählen Material, Prototypen, Software, Rechenkapazität, Schutzrechtsanmeldungen oder die Teilnahme an Messen. Sie müssen im Ausgabenplan des Antrags begründet sein. Die Hochschule verwaltet das Budget, das heißt, Bestellungen laufen über ihre Verwaltung und unterliegen deren Vergaberegeln. Das dauert oft länger, als Teams einplanen.

Rechenbeispiel: Ein Dreierteam erhält bis zu 114.800 Euro

Ein Gründerteam entwickelt an einer technischen Universität eine Software zur Schadenserkennung an Windkraftanlagen. Lena hat promoviert und hat ein Kind. Jonas hat seinen Master vor zwei Jahren abgeschlossen. Mira studiert Informatik im siebten Semester eines Bachelorstudiengangs mit sechs Regelsemestern und hat damit deutlich mehr als die Hälfte des Studiums hinter sich.

Die monatlichen Stipendien ergeben sich so:

1.Lena: 3.000 € Stipendium plus 150 € Kinderzuschlag = 3.150 €

2.Jonas: 2.500 €

3.Mira: 1.000 €

4.Summe pro Monat: 3.150 € + 2.500 € + 1.000 € = 6.650 €

Über die volle Laufzeit von zwölf Monaten kommen 6.650 € × 12 = 79.800 € an persönlichen Stipendien zusammen. Dazu kommen 30.000 € Sachausgaben für das Team und 5.000 € Coaching. Die maximale Fördersumme liegt damit bei 79.800 € + 30.000 € + 5.000 € = 114.800 €.

Die Summe ist ein Höchstwert. Die Sachausgaben gibt es nur in der Höhe, in der Sie sie im Antrag planen und später nachweisen. Plant das Team lediglich 18.000 € für Hardware und Cloud-Dienste ein, sinkt die Gesamtsumme auf 102.800 €. Für die Liquiditätsplanung zählt außerdem, was netto beim Einzelnen ankommt. Mira zahlt aus ihren 1.000 € weiterhin ihre studentische Krankenversicherung. Jonas muss sich nach dem Studium freiwillig oder privat versichern und dafür einen spürbaren Teil seines Stipendiums einplanen. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Für welche Gründungssituation sich das Stipendium eignet

Für ein forschungsnahes Team, das in den nächsten zwölf Monaten einen Prototyp oder ein marktfähiges Produkt bauen will, passt das Programm am besten. Sie behalten 100 Prozent der Anteile, weil es sich um einen Zuschuss handelt. Rückzahlen müssen Sie bei ordnungsgemäßer Verwendung nichts. Investoren werten eine EXIST-Förderung häufig als Signal, dass Hochschule und Projektträger das Vorhaben geprüft haben.

Weniger geeignet ist es für Einzelpersonen, die nebenbei voll weiterarbeiten wollen. Das Stipendium setzt voraus, dass Sie sich im Wesentlichen dem Gründungsvorhaben widmen. In welchem Umfang eine Nebentätigkeit zulässig ist, regeln die aktuellen Programmbedingungen. Fragen Sie das vor Unterschrift nach, bevor Sie einen Werkstudentenvertrag behalten.

Eine Einordnung nach Situation:

Promovierte Forscherin mit patentierbarem Verfahren: sehr gut geeignet, hoher Stipendiensatz, oft passt danach EXIST-Forschungstransfer oder Wagniskapital

Masterteam mit digitalem B2B-Produkt: geeignet, wenn das Alleinstellungsmerkmal technisch begründet ist

Studierende allein mit erster Idee: möglich, aber 1.000 € reichen selten für den Lebensunterhalt, oft sinnvoller im Team

Absolvent mit Dienstleistungsidee ohne Innovationsgehalt: kaum Chancen, andere Programme prüfen

Bereits umsatzstarkes Unternehmen: nicht das richtige Instrument

Antrag über die Hochschule in sechs Schritten

Den Antrag reicht formal die Hochschule beim Projektträger Jülich ein, der das Programm für das Ministerium betreut. Ihre Ansprechperson ist das Gründungsnetzwerk oder der Gründungsservice Ihrer Hochschule. Feste Einreichungsfristen gibt es beim Gründerstipendium nicht, Anträge sind laufend möglich. Rechnen Sie von der Idee bis zum Förderbeginn trotzdem mit mehreren Monaten.

1.Erstgespräch beim Gründungsservice: Prüfung von Teamstatus, Idee und Förderfähigkeit. Dauer meist ein bis zwei Termine, kostenlos.

2.Mentor gewinnen: Eine Professorin oder ein Professor erklärt sich bereit, das Vorhaben fachlich zu begleiten. Ohne Mentor kein Antrag.

3.Ideenpapier schreiben: Beschreibung von Produkt, Innovationsgehalt, Markt, Wettbewerb und Team. Das Gründungsnetzwerk gibt in der Regel Rückmeldung zu Entwürfen.

4.Arbeits- und Ausgabenplan erstellen: Meilensteine über zwölf Monate und begründete Sachausgaben.

5.Einreichung durch die Hochschule: Die Hochschulverwaltung stellt den formalen Antrag über das Förderportal des Bundes.

6.Bewilligung und Start: Nach dem Zuwendungsbescheid schließen Sie mit der Hochschule eine Vereinbarung, ab Förderbeginn fließt das Stipendium monatlich.

Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten:

Ideenpapier zum Gründungsvorhaben

tabellarische Lebensläufe aller Teammitglieder

Nachweise über Abschlüsse oder Immatrikulation

Arbeitsplan mit Meilensteinen

Ausgabenplan für Sach- und Coachingmittel

Mentorenerklärung

Bestätigung der Hochschule über Arbeitsplatz und Infrastruktur

Angaben zu Kindern, falls Sie den Kinderzuschlag beantragen

Die Hochschule stellt Ihnen während der Förderung einen Arbeitsplatz und Zugang zu Laboren oder Rechnern zur Verfügung. Das ist einer der wertvollsten Teile des Programms, weil ein Labor für Hardware-Prototypen sonst schnell fünfstellige Beträge kostet.

Ausschlussgründe und Alternativen

Am häufigsten scheitern Anträge am Innovationsgehalt. Gutachter fragen, was technisch neu ist und warum Wettbewerber es nicht leicht kopieren können. Ein weiterer Ausschlussgrund ist ein zu alter Abschluss. Liegt er mehr als fünf Jahre zurück, kommt die Person nicht als Stipendiat in Frage. Ebenso schwierig wird es, wenn das Unternehmen schon länger am Markt ist oder kein Mentor gefunden wird.

Wer nicht passt, hat mehrere Alternativen. Forschungsteams mit aufwendiger technischer Entwicklung prüfen EXIST-Forschungstransfer, das längere Laufzeiten und höhere Summen vorsieht, aber an eine Forschungseinrichtung gebunden ist. Arbeitslose Gründer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld können sich über den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit informieren, eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. Für Investitionen nach der Gründung bietet die KfW Förderkredite, etwa den ERP-Gründerkredit StartGeld/). Dabei handelt es sich um ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen. Viele Bundesländer haben eigene Gründerstipendien mit anderen Zugangsvoraussetzungen. Die IHK oder das Landeswirtschaftsministerium nennt Ihnen die regionalen Programme.

Häufige Fehler, die den Antrag verzögern

Der teuerste Fehler ist eine vorschnelle Gründung. Teams melden ein Gewerbe an oder lassen eine GmbH eintragen, weil sie den ersten Kunden haben, und gefährden damit die Förderfähigkeit. Halten Sie Rücksprache, bevor Sie Verträge im Namen einer Gesellschaft unterschreiben.

An zweiter Stelle steht ein vager Ausgabenplan. Positionen wie "Marketing 8.000 €" ohne Begründung werden gekürzt oder hinterfragt. Gut begründet ist eine Position wie "Sensorik und Platinen für drei Prototypen, je 1.800 €, laut Angebot".

Ebenfalls häufig:

Die Krankenversicherung wird nicht eingeplant, sodass nach dem Studium eine Lücke entsteht.

Das Team unterschätzt die Bearbeitungszeit und kündigt den bisherigen Job zu früh.

Der Mentor wird nur pro forma eingetragen und kennt das Vorhaben kaum, was im Begutachtungsprozess auffällt.

Die Rollen im Team sind unklar, besonders wer kaufmännisch verantwortlich ist.

Sachausgaben werden ohne Abstimmung mit der Hochschulverwaltung bestellt und später nicht erstattet.

Für die spätere Gesellschaftsgründung lohnt ein Gespräch mit einer Steuerberaterin oder Anwältin, etwa zu Gesellschaftervereinbarung und Anteilsverteilung. Das ist kein Teil des Antrags, erspart aber Streit, wenn nach zwölf Monaten Investoren einsteigen.

Häufige Fragen zum EXIST-Gründerstipendium

Muss ich das Stipendium versteuern?

Nach den Angaben des Programms ist das Stipendium steuerfrei. Auf die Kranken- und Pflegeversicherung wirkt es sich trotzdem aus, weil Krankenkassen es bei freiwillig Versicherten als Einnahme berücksichtigen können. Klären Sie Ihren Beitrag vorab mit der Kasse.

Kann ich das Stipendium allein beantragen?

Ja, Einzelgründungen sind förderfähig. Die Sachmittel sind dann auf 10.000 € begrenzt, das Coachingbudget von 5.000 € bleibt gleich.

Was passiert, wenn ein Teammitglied abspringt?

Melden Sie den Ausstieg sofort der Hochschule. Das Stipendium dieser Person endet, und Sie müssen gemeinsam mit dem Gründungsnetzwerk klären, ob das Vorhaben weiter tragfähig ist.

Dürfen während der Förderung Umsätze entstehen?

Ziel der Phase ist die Vorbereitung der Gründung. Ob und wie erste Einnahmen zulässig sind, richtet sich nach den aktuellen Programmbedingungen. Fragen Sie beim Gründungsnetzwerk nach, bevor Sie Rechnungen stellen.

Was kommt nach den zwölf Monaten?

Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht vorgesehen. In der Regel gründen Teams spätestens zum Förderende und finanzieren sich danach über erste Umsätze, Business Angels, Landesprogramme oder Förderkredite. Planen Sie diese Anschlussfinanzierung ab dem sechsten Fördermonat, weil Gespräche mit Investoren erfahrungsgemäß Monate dauern.