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Einstiegsgeld für Gründer: Selbstständig aus dem Bürgergeld, Förderdauer bis 24 Monate und Sachmittelzuschuss bis 5.000 Euro mit Rechenbeispiel

Sie beziehen Bürgergeld und wollen sich selbstständig machen? Wir zeigen, wie Sie Einstiegsgeld nach § 16b SGB II und Zuschüsse für Sachgüter nach § 16c SGB II beim Jobcenter beantragen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie sich die Förderung auf Ihr Einkommen auswirkt.

Veröffentlicht am 21. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Einstiegsgeld für Gründer ist ein monatlicher Zuschuss des Jobcenters, der für höchstens 24 Monate zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt wird. Bei Alleinstehenden beträgt er im Regelfall bis zu 281,50 Euro, nach langer Arbeitslosigkeit bis zu 394,10 Euro. Für Laptop, Werkzeug oder Erstausstattung kommt ein Sachmittelzuschuss von maximal 5.000 Euro hinzu. Beide Leistungen müssen Sie vor dem Start beantragen, und auf beide besteht kein Rechtsanspruch. Alle Beträge in diesem Artikel haben den Stand Januar 2026 und werden jährlich mit dem neuen Regelbedarf aktualisiert.

Das Jobcenter fördert nur Gründungen mit tragfähigem Konzept

Das Einstiegsgeld ist in § 16b SGB II geregelt, der Sachmittelzuschuss in § 16c SGB II. Beide sind Ermessensleistungen. Das Jobcenter darf fördern, muss es aber nicht. Ihre Sachbearbeitung prüft deshalb, ob die Gründung Ihre Hilfebedürftigkeit voraussichtlich beendet oder zumindest deutlich verringert. Ein Hobby mit gelegentlichem Umsatz erfüllt diese Bedingung nicht. Ein Geschäftsmodell, das nach einer Anlaufphase Ihren Lebensunterhalt trägt, kann sie erfüllen.

Für den Sachmittelzuschuss stellt das Gesetz zwei harte Bedingungen. Die Tätigkeit muss hauptberuflich sein. Außerdem muss zu erwarten sein, dass sie wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwindet oder verringert. Zur Beurteilung soll das Jobcenter die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen. Den Wortlaut finden Sie in § 16c SGB II im Gesetzestext.

Die Kriterien, auf die es in der Praxis ankommt:

Erwerbsfähigkeit und laufender Bürgergeldbezug zum Zeitpunkt des Antrags

Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit

Businessplan mit Rentabilitätsvorschau und Liquiditätsplanung

Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer oder Gründungsberatung

Notwendige Genehmigungen, zum Beispiel Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigem Handwerk

Einstiegsgeld, Sachmittelzuschuss und Darlehen im Vergleich

Das SGB II kennt für Gründer drei Geldleistungen. Sie lassen sich kombinieren, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Das Einstiegsgeld ist ein Anreiz, der Ihr Einkommen in der Anlaufphase aufbessert. Zuschuss und Darlehen nach § 16c SGB II finanzieren Anschaffungen.

LeistungRechtsgrundlageHöheDauerRückzahlung
Einstiegsgeld§ 16b SGB II, Einstiegsgeld-VerordnungGrundbetrag bis 50 % des Regelbedarfs, Zuschläge möglich, gesamt höchstens 100 %höchstens 24 Monatenein
Zuschuss für Sachgüter§ 16c Abs. 1 SGB IIhöchstens 5.000 Euroeinmalig oder in Teilbeträgennein
Darlehen für Sachgüter§ 16c Abs. 1 SGB IIkeine gesetzliche Obergrenze, nach Notwendigkeiteinmaligja
Beratung durch Dritte§ 16c Abs. 2 SGB IInach Bedarfnach Bedarfnein

Stand: Januar 2026, Regelbedarf für Alleinstehende 563 Euro.

Der Zuschuss nach § 16c ist auf Gegenstände beschränkt, die für die Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Ein Kassensystem für den Imbiss gehört dazu, ein neues Auto für die Webdesignerin in der Regel nicht. Laufende Kosten wie Miete, Werbung oder Versicherungsbeiträge deckt der Zuschuss nicht.

So hoch fällt das Einstiegsgeld 2026 aus

Die Höhe richtet sich nach der Einstiegsgeld-Verordnung. Ausgangspunkt ist der Regelbedarf, für Alleinstehende 2026 unverändert 563 Euro. Der Grundbetrag beträgt höchstens 50 Prozent davon, also 281,50 Euro. Lebt jemand in einer Bedarfsgemeinschaft mit weiteren Personen, kann für jede weitere Person ein Ergänzungsbetrag von 10 Prozent des Regelbedarfs hinzukommen. Wer vor der Gründung langzeitarbeitslos war, kann einen Ergänzungsbetrag von 20 Prozent erhalten. Langzeitarbeitslos ist nach § 18 SGB III, wer ein Jahr oder länger arbeitslos ist. Die Summe darf 100 Prozent des Regelbedarfs nicht überschreiten.

SituationBerechnungEinstiegsgeld pro Monat
alleinstehend50 % von 563 Eurobis 281,50 Euro
alleinstehend, langzeitarbeitslos50 % + 20 %bis 394,10 Euro
Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen50 % + 2 × 10 %bis 394,10 Euro
3 Personen, langzeitarbeitslos50 % + 2 × 10 % + 20 %bis 506,70 Euro
Obergrenze100 %563 Euro

Stand: Januar 2026.

Diese Werte sind Höchstbeträge. Viele Jobcenter zahlen in den ersten Monaten den vollen Betrag und senken ihn später, damit die Förderung schrittweise ausläuft. Andere bewilligen zunächst sechs oder zwölf Monate und entscheiden dann über eine Verlängerung. Endet Ihre Hilfebedürftigkeit während der Förderung, weil Ihr Gewinn steigt, kann das Einstiegsgeld trotzdem weiterlaufen. Das Gesetz lässt das ausdrücklich zu.

Einstiegsgeld wird nicht als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, weil es selbst eine Leistung nach dem SGB II ist. Ihr Bürgergeld sinkt also nur durch den Gewinn aus der Selbstständigkeit.

Rechenbeispiel: Gründerin mit 800 Euro Gewinn kommt auf rund 1.745 Euro

Frau K. ist alleinstehend, seit 14 Monaten arbeitslos und macht sich als mobile Fußpflegerin selbstständig. Ihre Warmmiete beträgt 520 Euro, das Jobcenter erkennt sie als angemessen an. Ihr Bedarf liegt damit bei 563 Euro Regelbedarf plus 520 Euro Unterkunft, zusammen 1.083 Euro.

Für den Bewilligungszeitraum prognostiziert sie in der Anlage EKS einen durchschnittlichen Gewinn von 800 Euro pro Monat. Gewinn heißt hier Betriebseinnahmen minus notwendige Betriebsausgaben nach den Regeln der Bürgergeld-Verordnung. Davon bleiben nach § 11b SGB II Freibeträge anrechnungsfrei:

1.Grundfreibetrag: 100 Euro

2.20 Prozent des Betrags zwischen 100 und 520 Euro: 20 % von 420 Euro = 84 Euro

3.30 Prozent des Betrags zwischen 520 und 1.000 Euro, hier bis 800 Euro: 30 % von 280 Euro = 84 Euro

Die Freibeträge summieren sich auf 268 Euro. Angerechnet werden 800 minus 268, also 532 Euro. Das Bürgergeld beträgt 1.083 minus 532 gleich 551 Euro.

Dazu kommt das Einstiegsgeld. Weil Frau K. länger als ein Jahr arbeitslos war, kann das Jobcenter 50 plus 20 Prozent des Regelbedarfs bewilligen, also 394,10 Euro. Ihr Monatsbudget:

PositionBetrag
Gewinn aus Selbstständigkeit800,00 Euro
Bürgergeld551,00 Euro
Einstiegsgeld394,10 Euro
Summe1.745,10 Euro

Ohne Gründung hätte sie 1.083 Euro. Der Unterschied von rund 662 Euro ist der finanzielle Anreiz, den der Gesetzgeber mit Freibeträgen und Einstiegsgeld schaffen will. Für die Erstausstattung beantragt Frau K. außerdem Sachgüter: Behandlungsstuhl 1.900 Euro, Instrumente und Sterilisator 1.350 Euro, Laptop für Terminverwaltung und Abrechnung 750 Euro. Die 4.000 Euro liegen unter der Obergrenze und können vollständig als Zuschuss bewilligt werden. Hätte die Ausstattung 6.500 Euro gekostet, wären höchstens 5.000 Euro als Zuschuss möglich, die übrigen 1.500 Euro allenfalls als Darlehen.

Zwei Einschränkungen gehören zum Beispiel dazu. Das Bürgergeld wird bei Selbstständigen zunächst vorläufig für in der Regel sechs Monate bewilligt und nach Ablauf anhand der tatsächlichen Zahlen abschließend festgesetzt. War der Gewinn höher als prognostiziert, fordert das Jobcenter zu viel gezahltes Bürgergeld zurück. Wie sich Kranken- und Pflegeversicherung bei Ihnen gestalten, hängt vom Einzelfall ab; das sollten Sie vor dem Start mit Ihrer Krankenkasse klären.

Welche Förderung in welcher Situation passt

Wer ohne nennenswerte Anschaffungen startet, etwa als Texterin, Übersetzer oder Coach mit vorhandenem Laptop, braucht in erster Linie das Einstiegsgeld. Ein Sachmittelantrag über ein paar hundert Euro für Software lohnt sich trotzdem, weil auch kleine Beträge den Liquiditätsplan entlasten.

Bei Gründungen mit Ausstattungsbedarf, typisch im Handwerk, in der Kosmetik oder in der Gastronomie, gehört der Zuschuss nach § 16c in den Antrag. Legen Sie für jeden Gegenstand ein Angebot bei und begründen Sie, warum er notwendig ist. Übersteigt der Bedarf deutlich 5.000 Euro, prüfen Sie parallel ein Darlehen des Jobcenters oder einen KfW-Gründerkredit über Ihre Hausbank. Ein Bankkredit setzt allerdings meist eine Bonitätsprüfung voraus, die im Bürgergeldbezug schwierig sein kann.

Für Nebenerwerbsgründungen gilt eine Einschränkung. Der Sachmittelzuschuss setzt eine hauptberufliche Tätigkeit voraus. Einstiegsgeld kommt im Nebenerwerb nur in Betracht, wenn die Tätigkeit nach Einschätzung des Jobcenters geeignet ist, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Bei einigen Stunden pro Woche ist das selten der Fall.

Antrag beim Jobcenter: Reihenfolge und Unterlagen

Der wichtigste Punkt steht am Anfang: Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft an, bevor Sie das Gewerbe anmelden oder eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. In der Praxis verlangen Jobcenter den Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit. Wer erst gründet und dann fragt, riskiert eine Ablehnung, weil die Förderung dann keinen Anreiz mehr setzen kann.

Der Ablauf sieht typischerweise so aus:

1.Gespräch mit der Integrationsfachkraft, Gründungsabsicht im Kooperationsplan festhalten lassen

2.Antragsformulare für Einstiegsgeld und Sachmittel anfordern

3.Businessplan erstellen, bei Bedarf mit Unterstützung einer vom Jobcenter finanzierten Gründungsberatung

4.Tragfähigkeitsbescheinigung bei einer fachkundigen Stelle einholen; das kann je nach Region mehrere Wochen dauern

5.Vollständigen Antrag einreichen und Bescheid abwarten

6.Erst nach Bewilligung Gewerbe anmelden oder freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen

7.Anlage EKS mit der Einkommensprognose für den ersten Bewilligungszeitraum abgeben

Diese Unterlagen sollten vollständig vorliegen:

Antrag auf Einstiegsgeld und gegebenenfalls Antrag auf Leistungen nach § 16c SGB II

Businessplan mit Gründerprofil, Geschäftsidee, Markt und Wettbewerb

Kapitalbedarfsplan, Rentabilitätsvorschau für mindestens drei Jahre, Liquiditätsplan für die ersten zwölf Monate

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, etwa der zuständigen Industrie- und Handelskammer

Kostenvoranschläge oder Angebote für jede beantragte Anschaffung

Qualifikationsnachweise, Genehmigungen, gegebenenfalls Handwerkskarte

Lebenslauf

Allgemeine Informationen der Bundesagentur zu Leistungen für Bürgergeldbeziehende finden Sie auf der Bürgergeld-Seite der Arbeitsagentur. Die Antragsformulare für Einstiegsgeld unterscheiden sich je nach Jobcenter, daher erhalten Sie diese direkt bei Ihrer Dienststelle.

Ausschlussgründe und Alternativen

Abgelehnt wird ein Antrag meist aus einem dieser Gründe: Die fachkundige Stelle hält das Vorhaben für nicht tragfähig, die Tätigkeit wurde schon vor dem Antrag aufgenommen, oder der geplante Umfang reicht nicht, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Beim Sachmittelzuschuss scheitern Anträge häufig an einzelnen Positionen, die das Jobcenter für unangemessen teuer hält. Hier hilft es, ein günstigeres Alternativangebot vorzulegen.

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Weil es sich um Ermessensleistungen handelt, prüft die Widerspruchsstelle vor allem, ob das Jobcenter sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat. Ein nachgebesserter Businessplan oder eine zweite Tragfähigkeitsbescheinigung verbessert die Chancen oft stärker als juristische Argumente. Bei komplexen Fällen kann eine Sozialberatung oder eine Fachanwältin für Sozialrecht weiterhelfen.

Als Alternativen kommen in Frage:

Gründungszuschuss nach § 93 SGB III: nur für Bezieher von Arbeitslosengeld I, nicht für Bürgergeld

KfW-Gründerkredite über die Hausbank

Förderprogramme der Bundesländer, die Sie über das jeweilige Landesportal oder die Förderbank Ihres Landes finden

Gründungsberatung nach § 16c Abs. 2 SGB II, auch wenn Geldleistungen abgelehnt wurden

Beachten Sie außerdem: Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld in eine neue Grundsicherung umzubauen. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob sich an §§ 16b und 16c SGB II etwas geändert hat.

Häufige Fehler, die die Förderung kosten

Der folgenreichste Fehler ist die Gewerbeanmeldung vor dem Antrag. Viele Gründer melden ihr Gewerbe an, weil sie einen ersten Auftrag annehmen wollen, und gehen danach zum Jobcenter. Dann ist die Tätigkeit bereits aufgenommen, und der Anreizcharakter des Einstiegsgelds lässt sich kaum noch begründen. Warten Sie mit dem ersten Auftrag, bis der Bescheid vorliegt.

Ebenso häufig ist eine zu optimistische Einkommensprognose. Wer in der Anlage EKS mit 2.000 Euro Gewinn ab dem dritten Monat rechnet, erhält zunächst weniger Bürgergeld und muss bei schwächerem Verlauf auf die abschließende Festsetzung warten. Umgekehrt führt eine zu niedrige Prognose zu Rückforderungen. Rechnen Sie realistisch und dokumentieren Sie Einnahmen und Ausgaben von Anfang an belegbar.

Weitere typische Fehler:

Anschaffungen vor der Bewilligung: bereits gekaufte Gegenstände werden in der Regel nicht nachträglich bezuschusst

Fehlende Angebote: ohne Kostenvoranschlag kann das Jobcenter die Angemessenheit nicht prüfen

Privatnutzung bezuschusster Geräte, ohne dies offenzulegen

Abgabe der abschließenden EKS vergessen: das Jobcenter kann dann das Einkommen schätzen oder Leistungen zurückfordern

FAQ

Muss ich das Einstiegsgeld zurückzahlen, wenn die Gründung scheitert?

Nein. Das Einstiegsgeld ist ein Zuschuss. Zurückfordern kann das Jobcenter es nur, wenn die Bewilligung auf falschen Angaben beruhte oder Sie die Tätigkeit nicht wie vereinbart ausgeübt haben.

Geben Sie die Selbstständigkeit auf, melden Sie das dem Jobcenter sofort. Das Einstiegsgeld endet dann, das Bürgergeld wird neu berechnet.

Kann ich Einstiegsgeld bekommen, wenn ich schon selbstständig bin?

Für eine bereits laufende Tätigkeit wird Einstiegsgeld in der Regel nicht neu bewilligt. Der Zuschuss soll den Schritt in die Erwerbstätigkeit fördern.

Für bestehende Selbstständige kommen Leistungen nach § 16c SGB II in Betracht, etwa Darlehen und Zuschüsse für notwendige Sachgüter oder eine Beratung durch Dritte, sofern die Tätigkeit hauptberuflich ist und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu erwarten ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Planen Sie für Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und Bescheid mehrere Wochen ein.

Legen Sie den Gründungstermin erst fest, wenn der Bescheid absehbar ist. Fragen Sie Ihre Integrationsfachkraft nach der üblichen Bearbeitungszeit Ihres Jobcenters.

Darf ich bezuschusste Geräte verkaufen?

Die Bedingungen stehen im Bewilligungsbescheid. Viele Jobcenter verlangen, dass die Gegenstände für eine bestimmte Zeit im Betrieb genutzt werden.

Wer früher verkauft oder die Tätigkeit beendet, muss mit einer anteiligen Rückforderung rechnen. Lesen Sie die Nebenbestimmungen im Bescheid genau und fragen Sie nach, bevor Sie Geräte abgeben.