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Crowdfunding für Gründer: Reward-, Equity- und Lending-Modelle, Plattformgebühren und Steuern mit Rechenbeispiel

Crowdfunding kann Kapital bringen, Ihre Idee am Markt testen und erste Kunden gewinnen. Sie erfahren, welches Modell zu Ihrem Vorhaben passt, welche Plattformgebühren üblich sind, wie Sie Umsatzsteuer und Ertragsteuer berücksichtigen und was von einer Kampagne nach Abzug aller Kosten übrig bleibt.

Veröffentlicht am 28. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Crowdfunding für Gründer funktioniert in drei Grundmodellen. Beim Reward-Modell bezahlen Unterstützer vorab für ein Produkt oder ein Dankeschön. Beim Equity-Modell beteiligen sie sich am Unternehmen, beim Lending-Modell leihen sie Ihnen Geld gegen Zins. Plattformen und Zahlungsdienstleister behalten in der Regel zusammen etwa 6 bis 10 Prozent der eingesammelten Summe ein. Beim Reward-Modell kommen Umsatzsteuer und Ertragsteuer hinzu. Von einer erfolgreichen Kampagne über 30.000 Euro bleiben deshalb im Rechenbeispiel weiter unten nur rund 4.200 Euro Gewinn vor Einkommensteuer übrig. Alle Angaben haben den Stand Januar 2026. Gebühren und Steuerregeln werden jährlich geprüft.

Welches Crowdfunding-Modell passt, hängt vom Produkt und vom Kapitalbedarf ab

Am Anfang steht eine nüchterne Frage: Was können Sie den Unterstützern geben? Ein greifbares Produkt, das sich vorbestellen lässt, eignet sich für das Reward-Modell. Typische Beispiele sind ein Brettspiel, ein Buch, eine Kleinserie Rucksäcke oder ein Hardware-Gadget. Ein Geschäftsmodell, das erst in einigen Jahren Gewinn abwirft, eine Software-Plattform etwa, passt eher zu Equity. Ein laufender Betrieb mit planbarem Cashflow, der eine Maschine oder ein Ladenlokal finanzieren will, ist ein Kandidat für Lending.

Die zweite Frage betrifft die Höhe des Kapitalbedarfs. Reward-Kampagnen im deutschsprachigen Raum bewegen sich oft im vier- bis niedrigen fünfstelligen Bereich. Größere Summen sind möglich, setzen aber eine bestehende Community voraus. Für Equity- und Lending-Kampagnen gelten EU-weit einheitliche Regeln. Bis 5 Millionen Euro innerhalb von zwölf Monaten brauchen Sie keinen Wertpapierprospekt, solange die Kampagne über eine lizenzierte Plattform läuft.

Bei der Wahl helfen diese Kriterien:

Gegenleistung: Produkt, Firmenanteil oder Zins

Kontrolle: Bei Equity reden Kapitalgeber je nach Vertrag mit, bei Reward und Lending nicht

Rückzahlung: Lending-Kapital müssen Sie zurückzahlen, Reward-Geld ist mit der Lieferung abgegolten

Marktsignal: Reward-Kampagnen zeigen sehr direkt, ob Menschen Ihr Produkt kaufen

Reward, Equity und Lending unterscheiden sich in Aufsicht, Steuer und Aufwand

Die folgende Übersicht stellt die Modelle nebeneinander. Gebühren sind als typische Spannen angegeben, weil jede Plattform eigene Konditionen hat. Den aktuellen Satz finden Sie jeweils auf der Gebührenseite des Anbieters (Stand Januar 2026).

MerkmalRewardEquityLending
GegenleistungProdukt oder DankeschönGewinn- oder WertbeteiligungZins und Tilgung
Typische PlattformenKickstarter, Startnext, IndiegogoCompanisto, Seedmatch, Plattformen mit ECSP-LizenzKreditplattformen mit ECSP-Lizenz
Finanzaufsichtkeine AnlegerschutzpflichtenEU-Verordnung 2020/1503, BaFinEU-Verordnung 2020/1503, BaFin
Umsatzsteuer auf eingesammeltes Geldja, wenn Gegenleistungneinnein
ErtragsteuerBetriebseinnahmekeine Einnahme, Einlage oder Darlehenkeine Einnahme, Zins ist Betriebsausgabe
VorbereitungsaufwandVideo, Seite, DankeschönsBusinessplan, Bewertung, InformationsblattBonitätsunterlagen, Jahresabschlüsse

Equity bedeutet auf deutschen Plattformen selten echte Gesellschaftsanteile. Häufig handelt es sich um Nachrangdarlehen mit Gewinnbeteiligung oder um stille Beteiligungen. Steuerlich ist das Fremdkapital. Die Vergütung an die Anleger gilt als Betriebsausgabe, bei der Gewerbesteuer greift aber unter Umständen eine Hinzurechnung. Lesen Sie den Mustervertrag der Plattform deshalb genau, bevor Sie Ihre Kalkulation darauf aufbauen.

Für Equity- und Lending-Plattformen gilt seit November 2021 die EU-Verordnung über Schwarmfinanzierungsdienstleister. Sie verlangt für jedes Projekt ein Anlagebasisinformationsblatt. Unerfahrene Anleger haben nach einem Angebot eine Bedenkzeit von vier Kalendertagen. Will jemand mehr als 1.000 Euro oder mehr als 5 Prozent seines Nettovermögens investieren, muss die Plattform ihn ausdrücklich warnen. Dieser Betrag bezieht sich auf den jeweils höheren Wert. Das senkt die durchschnittliche Ticketgröße, und Ihre Planung sollte damit rechnen.

Plattformgebühren liegen meist bei 5 bis 10 Prozent plus Zahlungskosten

Bei Reward-Plattformen setzt sich die Belastung aus zwei Teilen zusammen. Die Plattformgebühr berechnet sich als Prozentsatz der erreichten Summe. Kickstarter verlangt laut eigener Gebührenübersicht 5 Prozent, fällig nur bei erfolgreicher Finanzierung. Hinzu kommen Gebühren des Zahlungsdienstleisters, meist ein Prozentsatz plus ein fester Betrag pro Unterstützung. Bei vielen kleinen Beträgen fällt dieser Fixanteil spürbar ins Gewicht.

Startnext arbeitet mit einem anderen Modell: Die Plattform finanziert sich über freiwillige Unterstützung, Transaktionskosten fallen trotzdem an. Bei Equity-Plattformen liegt die Vergütung typischerweise höher, häufig zwischen 5 und 10 Prozent des eingesammelten Kapitals, teils mit Einrichtungsgebühren. Wie hoch der Satz ausfällt, hängt von Plattform, Volumen und Verhandlung ab. Lassen Sie sich die vollständige Gebührenstruktur vor Vertragsunterzeichnung schriftlich geben.

Zwei Finanzierungsarten bestimmen außerdem, was Sie am Ende erhalten:

Alles oder nichts: Wird das Ziel verfehlt, fließt kein Geld und es fallen keine Gebühren an. So arbeiten Kickstarter und Startnext.

Flexibel: Sie behalten jede Summe, müssen aber auch bei verfehltem Ziel liefern. Indiegogo bietet diese Option an.

Ein flexibles Modell klingt sicherer. Es kann aber in die Verlustzone führen, wenn Sie bei 40 Prozent Finanzierung trotzdem eine Kleinserie produzieren müssen, deren Stückkosten erst ab einer Mindestmenge passen.

Umsatzsteuer: Beim Reward-Crowdfunding ist jede Unterstützung mit Gegenleistung ein Umsatz

Erhält ein Unterstützer für sein Geld ein Produkt oder eine andere Leistung mit wirtschaftlichem Wert, liegt ein Leistungsaustausch vor. Der Betrag ist umsatzsteuerpflichtig. Weil das Produkt meist erst Monate später geliefert wird, handelt es sich um eine Anzahlung. Die Umsatzsteuer entsteht deshalb bereits mit der Vereinnahmung des Geldes und nicht erst bei der Lieferung. Ab welchem Zeitpunkt das Geld als vereinnahmt gilt, hängt von der Ausgestaltung der Plattform ab. Spätestens die Auszahlung an Sie ist der maßgebliche Moment.

Der Unterstützer zahlt einen Bruttobetrag. Bei einem Dankeschön zum Regelsteuersatz von 19 Prozent stecken in 119 Euro also 19 Euro Umsatzsteuer. Für Bücher gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Die Plattformgebühr mindert die Bemessungsgrundlage nicht, denn sie ist eine separate Leistung der Plattform an Sie. Rein symbolische Gegenleistungen ohne Marktwert, etwa eine Namensnennung auf der Website, gelten nach überwiegender Auffassung als nicht steuerbar.

Drei Grenzfälle verdienen besondere Aufmerksamkeit:

1.Kleinunternehmerregelung: Seit 2025 gilt sie bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschritten, unterliegt bereits der Umsatz, mit dem Sie die Grenze reißen, der Regelbesteuerung. Eine Kampagne über 30.000 Euro beendet die Kleinunternehmerregelung spätestens im Folgejahr.

2.Ausländische Plattform: Hat der Plattformbetreiber seinen Sitz im Ausland, schulden Sie die Umsatzsteuer auf die Plattformgebühr selbst (Reverse-Charge-Verfahren). Regelbesteuerte Unternehmen ziehen sie im selben Zug als Vorsteuer ab. Kleinunternehmer müssen sie dagegen abführen, ohne sie zurückzuholen.

3.Unterstützer im EU-Ausland: Liefern Sie Waren an Privatpersonen in anderen EU-Staaten und überschreiten diese Lieferungen EU-weit 10.000 Euro netto im Jahr, gilt der Steuersatz des Empfängerlandes. Die Meldung läuft über das One-Stop-Shop-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern.

Bei Equity und Lending fällt auf das eingesammelte Kapital keine Umsatzsteuer an. Die Ausgabe von Beteiligungen und die Aufnahme von Darlehen sind keine steuerpflichtigen Umsätze. Ob Sie die Vorsteuer aus den Plattformgebühren abziehen dürfen, hängt von Ihrer übrigen Tätigkeit ab. Klären Sie diesen Punkt vor Kampagnenstart mit Ihrer Steuerberatung.

Ertragsteuer: Bei der Einnahmenüberschussrechnung entsteht der Gewinn oft im falschen Jahr

Reward-Einnahmen sind Betriebseinnahmen, auch wenn das Produkt noch nicht existiert. Ermitteln Sie Ihren Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung, zählt der Zufluss. Läuft die Kampagne im November und zahlt die Plattform im Dezember aus, entstehen die Produktionskosten aber erst im Februar, versteuern Sie im ersten Jahr einen hohen Gewinn. Im zweiten Jahr folgt ein Verlust. Der Verlust lässt sich zwar ins Vorjahr zurücktragen, die Steuer auf den Gewinn müssen Sie aber zunächst bezahlen oder über Vorauszahlungen finanzieren.

Bilanzierende Unternehmen, also vor allem GmbH und UG, verbuchen das Kampagnengeld als erhaltene Anzahlung. Ein Gewinn entsteht erst bei der Lieferung, wenn Erlös und Herstellungskosten in derselben Periode stehen. Einzelunternehmer können freiwillig bilanzieren. Ob das den zusätzlichen Buchhaltungsaufwand rechtfertigt, hängt vom Volumen und Ihrem Steuersatz ab.

Für die Gewerbesteuer gilt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewinn. Bei Kapitalgesellschaften gibt es keinen Freibetrag. Zinsen aus Lending-Kampagnen und Vergütungen auf Nachrangdarlehen werden bei der Gewerbesteuer zu 25 Prozent hinzugerechnet, soweit sie zusammen mit anderen Finanzierungsentgelten 200.000 Euro im Jahr übersteigen. Kleine Gründungsunternehmen erreichen diese Schwelle selten.

Rechenbeispiel: Von 30.000 Euro Kampagnensumme bleiben 4.190 Euro vor Einkommensteuer

Eine Gründerin finanziert über eine Reward-Plattform eine Kleinserie Fahrradtaschen. 600 Unterstützer zahlen durchschnittlich 50 Euro, die Summe beträgt 30.000 Euro brutto. Sie ist regelbesteuert, der Steuersatz beträgt 19 Prozent. Die Plattformgebühr liegt bei 5 Prozent. Für die Zahlungsabwicklung sind im Beispiel 3 Prozent plus 0,20 Euro pro Unterstützung angenommen. Alle Kosten sind netto angesetzt, weil sie die Vorsteuer zurückerhält.

PositionRechenwegBetrag
Kampagnensumme brutto600 × 50 €30.000,00 €
Umsatzsteuer30.000 € ÷ 1,19 × 0,19− 4.789,92 €
Nettoerlös25.210,08 €
Plattformgebühr5 % von 30.000 €− 1.500,00 €
Zahlungsgebühren3 % von 30.000 € + 600 × 0,20 €− 1.020,00 €
Produktion600 × 22 €− 13.200,00 €
Versand600 × 5,50 €− 3.300,00 €
Video und Werbung− 2.000,00 €
Gewinn vor Einkommensteuer4.190,08 €

Die Plattformgebühr bezieht sich auf den Bruttobetrag, obwohl der Gründerin nur der Nettobetrag zusteht. Bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 Prozent kostet der Gewinn rund 1.257 Euro Einkommensteuer, etwa 2.933 Euro bleiben übrig. Gewerbesteuer fällt wegen des Freibetrags nicht an, solange keine weiteren Gewinne hinzukommen. Gemessen an 30.000 Euro Kampagnensumme beträgt die Marge also knapp 10 Prozent.

Jetzt zum Zeitpunkt der Zahlungen. Die Auszahlung erfolgt im Dezember, Produktion und Versand fallen im Februar an. Bei der Einnahmenüberschussrechnung ergibt sich im ersten Jahr ein Gewinn von 22.690,08 Euro (25.210,08 € minus Plattform- und Zahlungsgebühren). Ist das Video ebenfalls im ersten Jahr bezahlt, sinkt er auf 20.690,08 Euro. Das zweite Jahr schließt mit einem Verlust von 16.500 Euro. Wer das nicht einplant, gibt Geld aus, das für die Steuerzahlung gebraucht wird.

Ablauf: Von der Plattformwahl bis zur Auszahlung vergehen meist zwei bis vier Monate

Eine Reward-Kampagne läuft typischerweise 30 bis 45 Tage. Die Vorbereitung dauert deutlich länger. Plattformen prüfen Projekte vor Freischaltung, und eine Community aufzubauen kostet Wochen. Die Schritte im Überblick:

1.Plattform wählen und Gebührenstruktur schriftlich festhalten

2.Konto bei der Plattform eröffnen, Identität und Geschäftskonto verifizieren

3.Kampagnenseite, Video und Dankeschön-Stufen mit realistischen Stückkosten anlegen

4.Projekt zur Prüfung einreichen

5.Kampagne starten, erste Unterstützer aus dem eigenen Netzwerk gewinnen

6.Nach Ende der Laufzeit auf die Auszahlung warten

7.Umsatzsteuer in der Voranmeldung für den Monat der Vereinnahmung melden

Für Reward-Plattformen brauchen Sie in der Regel diese Unterlagen:

Ausweisdokument und Nachweis Ihrer Anschrift

Gewerbeanmeldung oder Bestätigung der freiberuflichen Tätigkeit

Steuernummer und, falls vorhanden, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Geschäftskonto auf Ihren Namen oder den der Firma

Equity- und Lending-Plattformen verlangen zusätzlich einen Businessplan, eine Finanzplanung über mehrere Jahre und bei bestehenden Unternehmen die letzten Jahresabschlüsse. Die Plattform erstellt mit Ihnen das Anlagebasisinformationsblatt und prüft Ihr Vorhaben auf Plausibilität. Ob ein Anbieter die erforderliche Lizenz hat, können Sie in der Datenbank der BaFin und im ESMA-Register prüfen.

Häufige Fehler kosten mehr Geld als die Plattformgebühr

Der teuerste Fehler betrifft die Kalkulation der Dankeschöns mit Bruttopreisen. Wer eine Tasche für 50 Euro anbietet und mit 50 Euro Erlös rechnet, hat 7,98 Euro Umsatzsteuer übersehen. Dazu kommen Versandkosten, die oft unterschätzt werden, vor allem bei Lieferungen ins Ausland. Ein Testpaket pro Zielland vor Kampagnenstart schafft Klarheit.

Ebenso verbreitet:

Keine Steuerrücklage nach der Auszahlung, obwohl Umsatzsteuer und Einkommensteuer fällig werden

Kleinunternehmerstatus beibehalten, obwohl die Kampagne die 25.000-Euro-Grenze für das Folgejahr sprengt

Equity-Verträge ohne Prüfung unterschreiben, obwohl Folgefinanzierungen durch Zustimmungsrechte der Crowd erschwert werden können

Lieferverzug ohne Kommunikation, was zu Rückforderungen und Bewertungen führt, die die nächste Kampagne belasten

Scheitert eine Reward-Kampagne nach dem Alles-oder-nichts-Prinzip, kostet das außer der Vorbereitungszeit nichts. Als Alternativen bieten sich dann der KfW-Gründerkredit über die Hausbank, ein Mikrokredit, Förderprogramme Ihres Bundeslandes oder ein klassischer Vorverkauf über den eigenen Onlineshop an. Für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kommt der Gründungszuschuss der Arbeitsagentur in Frage. Die regionale IHK oder Gründungsberatung hilft bei der Einordnung kostenlos oder günstig.

Häufige Fragen zu Crowdfunding für Gründer

Muss ich für Crowdfunding ein Gewerbe anmelden?

Für eine Reward-Kampagne mit Produkten, die Sie herstellen und verkaufen, ja. Der Verkauf ist eine gewerbliche Tätigkeit, und die Anmeldung muss bei Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Freiberufler, etwa Autorinnen mit einem Buchprojekt, melden kein Gewerbe an, teilen dem Finanzamt die Tätigkeit aber über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit.

Was passiert, wenn ich das Produkt nicht liefern kann?

Unterstützer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung. Bei der Umsatzsteuer berichtigen Sie die bereits abgeführte Steuer für die erstatteten Beträge. Die Plattformgebühr bekommen Sie in der Regel nicht zurück. Ob weitere Ansprüche bestehen, hängt von den Nutzungsbedingungen der Plattform ab. Eine Anwältin kann im Einzelfall die Haftung prüfen.

Sind Spenden ohne Gegenleistung steuerfrei?

Bei der Umsatzsteuer fehlt der Leistungsaustausch, deshalb fällt keine Umsatzsteuer an. Für die Einkommensteuer sind Zuwendungen an ein Unternehmen trotzdem Betriebseinnahmen. Spendenquittungen dürfen Sie als gewerbliches Unternehmen nicht ausstellen. Diese Möglichkeit haben nur gemeinnützige Organisationen.

Lohnt sich Crowdfunding, wenn am Ende so wenig übrig bleibt?

Das hängt vom Ziel ab. Als reine Finanzierung ist eine Reward-Kampagne mit 10 Prozent Marge teuer. Als Markttest mit 600 zahlenden Kunden, deren Adressen und Rückmeldungen Sie anschließend für den regulären Verkauf nutzen, sieht die Rechnung anders aus. Kalkulieren Sie die Dankeschön-Preise so, dass nach Steuern, Gebühren und Versand ein Deckungsbeitrag bleibt, der auch bei 20 Prozent höheren Produktionskosten positiv ist.