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Bürgschaftsbank für Gründer: Kredit ohne ausreichende Sicherheiten, bis zu 80 Prozent Ausfallbürgschaft und Antrag mit Rechenbeispiel

Ihnen fehlen Sicherheiten für den Gründungskredit? Die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes kann bis zu 80 Prozent des Kreditrisikos übernehmen. Wir erklären Voraussetzungen, Kosten, den Weg über die Hausbank und die Variante ohne Bank und rechnen ein Beispiel durch.

Veröffentlicht am 14. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

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Titelbild — Radission US / unsplash
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Wer gründet und einen Kredit braucht, scheitert bei der Hausbank selten an der Idee, sondern an fehlenden Sicherheiten. In diesem Fall kann die Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes einspringen: Sie übernimmt in der Regel bis zu 80 Prozent des Ausfallrisikos und kostet Sie dafür eine einmalige Bearbeitungsgebühr plus eine laufende Provision, die im Rechenbeispiel unten bei 100.000 Euro Kredit rund 3.200 Euro über fünf Jahre ausmacht.

Die Bürgschaftsbank für Gründer ist kein Kreditgeber. Den Kredit vergibt weiterhin eine Bank. Die Bürgschaftsbank haftet gegenüber dieser Bank, falls Sie nicht zurückzahlen können. Ihre eigene Schuld bleibt in voller Höhe bestehen. Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2026. Die Konditionen legt jede Bürgschaftsbank selbst fest, deshalb gilt am Ende immer das aktuelle Preisblatt Ihres Bundeslandes.

Worauf es bei der Bürgschaftsbank für Gründer ankommt

Ob sich eine Bürgschaft für Sie lohnt, hängt zuerst an einer Frage: Hat die Bank Ihr Vorhaben grundsätzlich für tragfähig befunden und lehnt nur wegen fehlender Sicherheiten ab? Genau für diese Lücke sind Bürgschaftsbanken gedacht. Ein Konzept, das die Bank inhaltlich nicht überzeugt, rettet auch eine 80-Prozent-Bürgschaft nicht, denn die Bürgschaftsbank prüft das Vorhaben ein zweites Mal und mit ähnlichen Maßstäben.

Diese Kriterien sollten Sie vor dem ersten Gespräch für sich klären:

Kreditbedarf: Unter etwa 125.000 Euro kommt das KfW-StartGeld als einfachere Alternative infrage, darüber ist die Bürgschaftsbank oft der naheliegende Weg.

Vorhandene Sicherheiten: Eine Immobilie, eine Lebensversicherung mit Rückkaufswert oder ein Bürge aus der Familie können die Bürgschaft ganz oder teilweise ersetzen.

Eigenkapital: Banken erwarten einen eigenen Beitrag. Eine Bürgschaft ersetzt fehlendes Eigenkapital nicht.

Zeitplan: Die Prüfung dauert mehrere Wochen. Wer in zehn Tagen einen Mietvertrag unterschreiben muss, braucht einen Plan B.

Rechtsform und Branche: Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Einige Bürgschaftsbanken schließen bestimmte Branchen aus oder haben eigene Programme, etwa für Landwirtschaft oder Gartenbau.

Hinter den Bürgschaftsbanken stehen Kammern, Verbände, Banken und Versicherungen. Bund und Länder sichern die Bürgschaften über Rückbürgschaften ab. Eine Übersicht aller Institute nach Bundesland bietet der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken. Dort finden Sie auch die direkten Ansprechpartner, die Erstgespräche in der Regel kostenfrei führen.

Bürgschaft, Bürgschaft ohne Bank und StartGeld im Vergleich

Für Gründer ohne ausreichende Sicherheiten gibt es drei verbreitete Wege, das Kreditrisiko zu teilen. Sie unterscheiden sich darin, wer den Antrag stellt und wer das Risiko trägt. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede, Stand Januar 2026.

MerkmalAusfallbürgschaft über HausbankBürgschaft ohne BankKfW ERP-Gründerkredit StartGeld
Antrag stelltHausbank bei der BürgschaftsbankSie selbst bei der BürgschaftsbankHausbank bei der KfW
Risikoübernahmebis 80 Prozent des Kreditsbis 80 Prozent, Zusage vor Bankgespräch80 Prozent Haftungsfreistellung für die Bank
KredithöheBürgschaft je nach Land in der Regel bis 1,25 Mio. Eurowie Ausfallbürgschaft, teils mit niedrigeren Grenzenbis 125.000 Euro
Kosten der Absicherungeinmalige Bearbeitungsgebühr plus jährliche Provisionwie Ausfallbürgschaftim Zinssatz enthalten
Wahl der BankBank steht vorher festSie gehen mit Zusage zu einer oder mehreren BankenBank steht vorher fest
Typische Dauermehrere Wochenmehrere Wochen bis zur Zusageabhängig von der Hausbank

Die Höchstgrenzen und Provisionssätze weichen zwischen den Bundesländern ab. Einige Bürgschaftsbanken bieten zusätzlich eine Express-Bürgschaft für kleinere Beträge an, bei der die Bank ein verkürztes Verfahren nutzt. Ob es dieses Angebot in Ihrem Land gibt und bis zu welchem Betrag, steht auf der Seite der jeweiligen Bürgschaftsbank.

Beim StartGeld trägt die KfW 80 Prozent des Risikos direkt gegenüber der Hausbank, eine separate Bürgschaftsprovision fällt dafür nicht an. Die aktuellen Programmbedingungen finden Sie bei der KfW. Für Kreditbeträge über 125.000 Euro scheidet StartGeld aus, dann bleibt die Bürgschaftsbank.

Rechenbeispiel: 100.000 Euro Kredit mit 80 Prozent Ausfallbürgschaft

Ein konkreter Fall: Eine Gründerin übernimmt eine Bäckereifiliale und braucht 100.000 Euro für Ofen, Kühltechnik und Ladeneinrichtung. Die Hausbank würde die Finanzierung mittragen, verlangt aber Sicherheiten, die nicht vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank übernimmt 80 Prozent, also 80.000 Euro. Der Kredit läuft fünf Jahre mit gleichbleibender Tilgung von 20.000 Euro pro Jahr.

Für die Kosten gelten in diesem Beispiel zwei Annahmen, die Sie durch die Werte aus dem Preisblatt Ihrer Bürgschaftsbank ersetzen müssen: eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 Prozent des Bürgschaftsbetrags und eine jährliche Provision von 1 Prozent auf den jeweils noch verbürgten Betrag.

Schritt 1, einmalige Gebühr: 80.000 Euro × 1 Prozent = 800 Euro.

Schritt 2, laufende Provision: Die Bürgschaft sinkt mit der Tilgung, weil sie immer 80 Prozent des Restkredits abdeckt.

JahrRestkredit zu JahresbeginnVerbürgter Betrag (80 %)Provision (1 %)
1100.000 Euro80.000 Euro800 Euro
280.000 Euro64.000 Euro640 Euro
360.000 Euro48.000 Euro480 Euro
440.000 Euro32.000 Euro320 Euro
520.000 Euro16.000 Euro160 Euro
Summe2.400 Euro

Schritt 3, Gesamtkosten: 800 Euro + 2.400 Euro = 3.200 Euro. Bezogen auf den Kredit sind das 3,2 Prozent über die gesamte Laufzeit, im Durchschnitt etwa 0,64 Prozent pro Jahr. Die Zinsen der Bank kommen hinzu.

Aus Sicht der Bank bleibt ein ungesichertes Risiko von 20.000 Euro. Genau diese Rechnung macht eine Ablehnung oft zur Zusage. Fällt der Kredit im dritten Jahr bei 60.000 Euro Restschuld aus, erhält die Bank von der Bürgschaftsbank bis zu 48.000 Euro. Die Gründerin schuldet trotzdem den gesamten Betrag weiter, nur hat sie dann die Bürgschaftsbank als zweite Gläubigerin. Gebühr und Provision sind als Finanzierungskosten des Betriebs grundsätzlich Betriebsausgaben, die genaue steuerliche Behandlung klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Welcher Weg in welcher Situation passt

Brauchen Sie bis 125.000 Euro und zeigt Ihre Hausbank Interesse, ist das StartGeld meist der kürzere Weg, weil die Risikoentlastung schon im Programm steckt. Die Bank muss allerdings bereit sein, es durchzuleiten. Manche Filialen tun das ungern, weil die Marge klein ist.

Bei einem Bedarf über 125.000 Euro oder einer Kombination aus Investition und Betriebsmitteln führt der Weg in der Regel zur Bürgschaftsbank. Steht Ihre Hausbank grundsätzlich hinter dem Vorhaben, stellt sie den Antrag, und Sie liefern die Unterlagen zu. Lehnt die Bank ab oder haben Sie noch gar keine Bank, ist die Bürgschaft ohne Bank der passende Einstieg.

Einige Fälle kommen in der Praxis häufig vor:

Unternehmensnachfolge mit Kaufpreis: Bürgschaftsbanken sichern auch Übernahmefinanzierungen ab. Kaufpreis, Inventar und erste Betriebsmittel lassen sich in einem Paket darstellen.

Gründung im Nebenerwerb: Die Bedingungen unterscheiden sich je Land. Fragen Sie vorab, ob ein Nebenerwerb mit Ziel Haupterwerb akzeptiert wird.

Freiberufler: Praxen, Kanzleien und Ingenieurbüros sind förderfähig. Für reine Honorarberufe ohne nennenswerte Investition ist ein Kredit oft gar nicht nötig.

Bedarf an Eigenkapital: Fehlt Ihnen Eigenkapital, kann eine stille Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Ihres Landes helfen. Sie arbeitet häufig unter einem Dach mit der Bürgschaftsbank.

Antrag über die Hausbank: Ablauf und Unterlagen

Der Standardweg beginnt bei der Bank. Sie legen Ihr Vorhaben vor, die Bank prüft und stellt, wenn sie mitziehen will, den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank. Ein Punkt wird oft unterschätzt: Mit der Investition dürfen Sie vor dem Antrag in der Regel nicht beginnen. Ein unterschriebener Kaufvertrag oder eine bereits beauftragte Lieferung kann die Förderfähigkeit kosten. Klären Sie das, bevor Sie etwas unterschreiben.

Der Ablauf in Schritten:

1.Erstgespräch: Optional, aber sinnvoll direkt bei der Bürgschaftsbank, um die Förderfähigkeit vorab zu klären. Das Gespräch ist in der Regel kostenfrei.

2.Bankgespräch: Vorlage von Businessplan und Finanzplanung bei der Hausbank.

3.Antrag durch die Bank: Die Bank reicht den Bürgschaftsantrag mit ihrer eigenen Kreditanalyse ein.

4.Prüfung durch die Bürgschaftsbank: Häufig mit einem Gespräch, in dem Sie Ihr Vorhaben selbst erläutern. Je nach Betrag entscheidet ein Bürgschaftsausschuss.

5.Zusage und Kreditvertrag: Nach der Bürgschaftszusage schließt die Bank den Kreditvertrag, die einmalige Gebühr wird fällig.

Diese Unterlagen werden üblicherweise verlangt:

Businessplan mit Beschreibung von Angebot, Markt, Wettbewerb und eigener Qualifikation

Finanzplanung über drei Jahre mit Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Investitionsplan

Lebenslauf mit Nachweisen der fachlichen und kaufmännischen Erfahrung

Selbstauskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten

Bei Übernahme: Kaufvertragsentwurf, Jahresabschlüsse des übernommenen Betriebs

Angebote oder Kostenvoranschläge für die geplanten Investitionen

Bei Kapitalgesellschaften: Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug

Eine fachkundige Stellungnahme zum Businessplan, etwa von IHK, Handwerkskammer oder einer Gründungsberatung, ist nicht überall Pflicht, erleichtert die Prüfung aber erkennbar.

Bürgschaft ohne Bank: Zusage holen, bevor Sie verhandeln

Bei der Bürgschaft ohne Bank, je nach Land auch unter ähnlichen Namen angeboten, drehen Sie die Reihenfolge um. Sie wenden sich zuerst an die Bürgschaftsbank. Diese prüft Ihr Vorhaben und erteilt bei positivem Ergebnis eine Bürgschaftszusage. Mit diesem Dokument gehen Sie anschließend zur Bank.

Der Vorteil liegt in der Verhandlungsposition. Eine Bank, die nur noch 20 Prozent des Risikos trägt und ein bereits geprüftes Konzept vorgelegt bekommt, entscheidet schneller. Sie können die Zusage außerdem mehreren Banken zeigen und Zinsangebote vergleichen. Die Zusage ist befristet. Wie lange sie gilt, steht im Zusagedokument, und innerhalb dieser Zeit muss der Kreditvertrag zustande kommen.

Die Unterlagen entsprechen weitgehend denen des Hausbankwegs. Die Kreditanalyse der Bank fehlt, deshalb fragt die Bürgschaftsbank selbst gründlicher nach. Rechnen Sie mit einem ausführlichen Gespräch über Ihre Zahlen, bei dem Sie Annahmen zu Umsatz und Kosten begründen können sollten.

Ausschlussgründe und Alternativen bei einer Ablehnung

Bestimmte Vorhaben lassen sich über Bürgschaftsbanken nicht absichern. Dazu gehören in der Regel:

Umschuldungen bestehender Kredite

Sanierungsfälle und Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Sinne des Beihilferechts

Vorhaben, mit denen bereits vor dem Antrag begonnen wurde

Finanzierungen, bei denen die Bank selbst keinerlei Risiko tragen will

Ausgeschlossene Branchen, die je nach Bürgschaftsbank variieren

Hinzu kommt das Beihilferecht. Bürgschaften enthalten einen Förderanteil, der häufig als De-minimis-Beihilfe angerechnet wird. Haben Sie bereits andere Förderungen erhalten, fragt die Bürgschaftsbank diese ab. Eine Ablehnung aus diesem Grund ist selten, aber möglich.

Bei einer Ablehnung bleiben mehrere Wege. Die Förderbank Ihres Bundeslandes hat oft eigene Gründungsdarlehen mit Haftungsfreistellung. Arbeitslose Gründer können bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss prüfen lassen, der allerdings keinen Kredit ersetzt. Eine Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft stärkt das Eigenkapital und verbessert dadurch Ihre Chancen bei der Bank. Eine Übersicht über Programme von Bund und Ländern bietet die Förderdatenbank des Bundes.

Häufige Fehler beim Bürgschaftsantrag

Der teuerste Fehler ist der vorzeitige Beginn. Wer den Kaufvertrag für die Maschine schon unterschrieben hat, riskiert, dass genau diese Investition nicht mehr förderfähig ist. Ein Gespräch mit der Bürgschaftsbank kostet nichts und sollte vor jeder Verpflichtung stattfinden.

Ebenso häufig sind diese Fehler:

Zu knappe Planung: Betriebsmittel und Anlaufverluste fehlen im Kreditbedarf. Ein Nachfinanzierungsantrag nach sechs Monaten wirkt schlecht.

Missverständnis der Haftung: Manche Gründer halten die Bürgschaft für eine Versicherung zu ihren Gunsten. Sie schützt die Bank, Ihre Rückzahlungspflicht bleibt vollständig.

Unbegründete Umsatzannahmen: Zahlen ohne Herleitung über Preise, Kundenzahl und Auslastung fallen in der Prüfung sofort auf.

Persönliche Mithaftung übersehen: Bei GmbH und UG verlangen Bürgschaftsbanken regelmäßig eine persönliche Bürgschaft der Gesellschafter. Die Haftungsbegrenzung der Rechtsform greift für diesen Kredit dann nur eingeschränkt.

Bei größeren Beträgen oder einer Übernahme mit komplizierter Vertragslage lohnt eine Gründungsberatung oder eine Steuerberatung, die Finanzierungen begleitet. Viele Länder fördern solche Beratungen mit Zuschüssen.

Häufige Fragen

Muss ich die Bürgschaft selbst zurückzahlen, wenn sie in Anspruch genommen wird?

Ja. Zahlt die Bürgschaftsbank an Ihre Bank, geht die Forderung in dieser Höhe auf die Bürgschaftsbank über. Sie schulden dann der Bürgschaftsbank statt der Bank. Erlassen wird nichts.

Kann ich die Bürgschaftsbank eines anderen Bundeslandes wählen?

In der Regel ist die Bürgschaftsbank des Landes zuständig, in dem Ihr Unternehmen seinen Sitz oder die geförderte Betriebsstätte hat. Bei einem geplanten Umzug klären Sie die Zuständigkeit vorab.

Werden auch Betriebsmittel abgesichert oder nur Investitionen?

Bürgschaften decken sowohl Investitionskredite als auch Betriebsmittelkredite ab, etwa einen Kontokorrentrahmen für den Wareneinkauf. Die Laufzeiten und Bedingungen unterscheiden sich je nach Kreditart.

Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur Zusage?

Bei vollständigen Unterlagen sind mehrere Wochen realistisch, bei Bürgschaften, über die ein Ausschuss entscheidet, entsprechend länger. Fragen Sie bei der Bürgschaftsbank nach dem nächsten Sitzungstermin.

Kann ich die Bürgschaft vorzeitig beenden?

Wird der Kredit vollständig zurückgezahlt, erlischt die Bürgschaft und die laufende Provision entfällt. Ob für eine Sondertilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig wird, regelt Ihr Kreditvertrag.